Im Fall eines hochrangigen Offiziers aus Niederösterreich, dem ein sexueller Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen wird, ist am Freitag eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingegangen. Es erfolgt nun eine Prüfung.
Dies bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Leopold Bien, auf APA-Anfrage. „Aufgrund der Erstangaben“ werde der Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde gelegt. Der Soldat selbst bestreitet die Vorwürfe.
Vorläufige Dienstenthebung
Zugetragen haben soll sich der Vorfall am 8. November außerhalb der Dienstzeit. Eine vorläufige Dienstenthebung sei „unverzüglich angeordnet“ worden, hieß es seitens des Heeres. Sprecher Michael Bauer skizzierte am Freitag auch die weitere Vorgehensweise. Einerseits entscheide die Bundesdisziplinarbehörde über die ausgesprochene vorläufige Dienstenthebung. Diese könne durch die Behörde bestätigt oder aufgehoben werden.
Haftstrafe bis zu zwei Jahren möglich
Vor einer Verhängung möglicher disziplinärer Maßnahmen sei die Justiz am Ball. Es brauche einen rechtskräftigen Ausgang eines etwaigen Verfahrens oder die rechtskräftige Einstellung der Ermittlungen - „dann prüfen wir, was passiert“, so der Sprecher. Im Rahmen der nach Erstangaben zugrunde gelegten Norm - der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - ist laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich.
Verdächtiger hat sich „nichts vorzuwerfen“
Der Betroffenen wurde psychologische Betreuung zur Seite gestellt. Physische Verletzungen erlitt die Frau nach Angaben von Bauer nicht. Vom Verdächtigen selbst wurde am Donnerstagabend betont, dass er sich „nichts vorzuwerfen“ habe. Er sei davon überzeugt, dass sich „die Vorwürfe auflösen und in Schall und Rauch verflüchtigen werden“.
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