Von „Krone“ befragt

Offizier zu Missbrauchsvorwurf: „Relativ gelassen“

Niederösterreich
18.11.2022 16:30

Die „Sache“, wie sie Niederösterreichs Militärkommandant nennt, sorgt für mächtig Wirbel - nicht nur in Heereskreisen. Wie berichtet, wird Martin Jawurek ein sexueller Übergriff auf eine Mitarbeiterin vorgeworfen. Er wurde seines Dienstes enthoben. Die „Krone“ erreichte den beschuldigten Kommandanten und sprach mit ihm über die Causa.

„Krone“: Herr Brigadier, wie geht es Ihnen nach den schwerwiegenden Anschuldigungen?
Martin Jawurek: Ich sehe diese Sache relativ gelassen. Ich weiß, was ich getan oder nicht getan habe - vor allem vertraue ich auf die österreichischen Gerichte.

Glauben Sie, dass eine Absicht hinter diesen Anschuldigungen besteht?
Das kann ich nicht sagen. Mir ist das schleierhaft, aber ich will auch nichts hineininterpretieren.

Wie geht es jetzt weiter?
Juristisch werde ich von einem Anwalt der Gewerkschaft vertreten und gehe davon aus, dass alles relativ schnell geklärt und richtiggestellt werden kann.

Sind Sie derzeit emotional aus der Fassung oder in irgendeiner Form beunruhigt, wie das ausgeht?
Eigentlich nicht, aber deshalb hoffe ich oder erwarte ich mir, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen wird, damit Klarheit herrscht. Ansonsten möchte ich nichts hinzufügen, um die Sache nicht komplizierter zu machen, als sie scheint. Ich vertraue voll auf das österreichische Recht.

Vorfall außerhalb der Dienstzeit
Zum Vorfall gekommen sein soll es außerhalb der Dienstzeit am 8. November. Es wurde eine vorläufige Dienstenthebung angeordnet, eine Entscheidung diesbezüglich fällt die Bundesdisziplinarbehörde. Nun ist die Justiz am Zug, am Freitag ging eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein. Es erfolgt eine Prüfung. 

Es brauche einen rechtskräftigen Ausgang eines etwaigen Verfahrens oder die rechtskräftige Einstellung der Ermittlungen - „dann prüfen wir, was passiert“, so der Sprecher des Bundesheeres, Michael Bauer. Im Rahmen der nach Erstangaben zugrunde gelegten Norm - der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - ist laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich.

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