Der ehemalige Teichmeister des Fischzuchtbetriebes wurde des Diebstahls bezichtigt und musste sich nun vor Gericht verantworten. Zur Wahrheitsfindung wurde eigens ein Fisch-Sachverständiger zu Rate gezogen.
Als wässrige Angelegenheit entpuppte sich der Prozess um schweren gewerbsmässigen Diebstahl: In einem Fischzuchtbetrieb im Bezirk St. Pölten sollen im November 2020 rund elf Tonnen Fische aus den Teichen entwendet worden sein. Der Schaden wurde vom Betreuungstierarzt auf „den mit Sachverstand geschätzten Wert“ von 142.000 Euro bilanziert.
Verdächtige Wahrnehmungen
Der Teichmeister des Betriebes geriet schnell unter Verdacht, nachdem mehrere Hilfsarbeiter „seltsame“ Wahrnehmungen an die Geschäftsführungen gemeldet hatten. Dem 56-Jährigen wurde sofort gekündigt und umgehend eine Inventur durchgeführt. Dabei kam der Fischschwund zu Tage. Nun stand der frühere Angestellte vor Gericht. Zur Wahrheitsfindung wurde seitens des Gerichts eigens ein Fisch-Sachverständiger zu Rate gezogen. Dieser berücksichtigte für die Erstellung seines Gutachtens etwa den Kannibalismus unter den Fischen selbst, aber auch das Vorkommen fischfressender Vögel in der Region. Dafür forderte er auch die offiziellen Vogelabschusszahlen an. Fazit: „Es sind keine Hinweise für Fischschwund im Tonnenbereich zu finden.“
Berechtigte Zweifel an seiner Schuld
„Mein Mandant mag vielleicht ein schlechter Teichmeister gewesen sein, aber er ist sicher kein Dieb“, schloss der Verteidiger seine Ausführungen. Zu dieser Erkenntnis kam auch das Gericht und sprach den 56-Jährigen frei.
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