Am Montag wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wiederholt. Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben. Die Urteile sollen bereits am 24. November fallen, zumal das Beweisverfahren nur zum Teil neu aufgerollt werden muss.
Strache war im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, zu zwölf Monaten auf Bewährung. Die Verurteilung wurde vom Oberlandesgericht im August jedoch wieder aufgehoben.
In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.
Sowohl Strache als auch Grubmüller, die sich von Anfang an nicht schuldig bekannt hatten, legten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel ein, denen das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge leistete. Das Ersturteil sei in einigen Teilen „widersprüchlich und nicht nachvollziehbar“ (siehe Video oben), einige entlastende Chatnachrichten wurden laut OLG nicht hinreichend gewürdigt. Daher wurde eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet, zu der nun auch wieder mehrere Zeugen geladen sind.
Freisprüche in anderem Prozess
Der „Prikraf“-Prozess war der Auftakt an Strafverfahren gegen Heinz-Christian Strache und die erste Gerichtsverhandlung nach der Ibiza-Affäre, die bekanntlich die türkis-blaue Regierung sprengte. Ob Strache aufatmen kann, wird sich weisen. Denn die nächsten schwarzen Anklage-Wolken ziehen auf, die da heißen „FPÖ-Spesenaffäre“.
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