Identitären-Chef Martin Sellner gab Landeshauptmann Stelzer am Montag einen Korb und kam nicht zum Beleidigungsprozess am Landesgericht Linz. Genützt hat ihm das Schwänzen nichts: Es gab ein Versäumnisurteil: Sellner muss Aussagen wie Stelzer habe ein 15-jähriges Mädchen „mitvergewaltigt“ widerrufen.
Auf Telegram gab sich Martin Sellner zuletzt noch kämpferisch: „Am 21. November ziehe ich gegen Stelzer vor Gericht und werde den Bevölkerungsaustausch faktisch zu belegen“ ,kündigte er grammatikalisch nicht ganz einwandfrei an. Beim Prozess am Montag fehlte er und schickte auch keinen Rechtsvertreter. Auch auf einen vorbereitenden Schriftsatz hat der Chef der Identitären verzichtet. Der Zivilprozess war nach weniger als einer Viertelstunde schon wieder zu Ende. Mit einem Versäumnisurteil wurde Sellner schuldig gesprochen.
Landeshauptmann Thomas Stelzer hatte nach einer Telegram-Nachricht geklagt, in der Sellner dem Landeshauptmann vorgeworfen hatte, er habe den syrischen Vergewaltiger (Anmerkung: Der Mann wurde inzwischen rechtskräftig freigesprochen) eines ukrainischen Mädchens „ins Land gelassen“ und habe daher „mitvergewaltigt“. Zudem würde Stelzer laut Sellner einen „Bevölkerungsaustausch“ organisieren.
Stelzer erwirkte zuerst eine einstweilige Verfügung, die nach einem Rekurs auch vom OLG bestätigt worden ist. Nun das Urteil: Martin Sellner darf seine Aussagen nicht mehr wiederholen, muss sie auf seinem Nachrichtenkanal widerrufen, haftet für Schäden aus seinen Behauptungen und muss die Gerichtskosten übernehmen.
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