Ob Kaffeemaschine, Staubsauger oder Toaster: Immer mehr Geräte sind „smart“, also mit dem Internet verbunden, und verfügen nicht selten sogar über Kameras oder Mikrofone, die ihre Umgebung überwachen. Dass damit auch stets Sicherheitsrisiken einhergehen, zeigt ein besonders kurioser Fall aus Deutschland.
Auf diesen machte die Polizei im nordrhein-westfälischen Gelsenkirchen in einer Mitteilung aufmerksam. Eine 23-jährige Frau hatte sich demnach dort am vergangenen Samstag kurz nach Mitternacht an die Polizei gewandt, um eine Strafanzeige wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ zu erstatten.
Den Beamten gegenüber gab sie an, dass ein unbekannter Tatverdächtiger Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung gefertigt und sie teilweise bereits in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht habe. Für die Aufnahmen nutzte er laut Polizei einen Katzenfütterungsautomaten, der in der Wohnung stand und via WLAN mit dem Internet verbunden war.
Angaben, wie es dazu kam und welches Gerät die Frau nutzte, machte die Polizei nicht. Sie empfahl aber, private WLAN-Netzwerke vor unerlaubten Zugriffen zu schützen und Geräte, die über einen solchen Zugang sowie über eine Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen, nicht im Sicht- und Hörbereich zu nutzen.
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