Ein steirisches Pärchen hat mindestens sieben Katzen zu Tode gefoltert. Ein 32-Jähriger soll zudem seine mitangeklagte Ex-Freundin sexuell missbraucht haben. Der Prozess startet am Mittwoch.
Für diese Anklage braucht es wirklich einen starken Magen! Die Gräueltaten, die ein Ex-Paar aus dem Bezirk Voitsberg wehrlosen Tieren angetan haben sollen, schockieren zutiefst. Doch auch in der mittlerweile verflossenen Liebesbeziehung der Beiden soll es äußerst gewalttätig zugegangen sein. Aber der Reihe nach:
Welpen „Bodo“ die Knochen gebrochen
Schmerzvolle Erinnerungen bereiten auch heute noch die Bilder aus dem Jahr 2015 von Hündchen „Bodo“ (wir haben berichtetet). Gerade einmal neun Wochen alt, brachen die beiden dem Welpen einfach so die Beine. Der Mann wurde damals zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem wurde ihm ein Tierhalteverbot auferlegt.
Frau gegen ihren Willen zum Sex gezwungen
Doch daran hielt er sich nicht! Wie berichtet, ist er für den Tod von mehreren Katzen verantwortlich. Unter anderem soll er ein Tier mit der Eisenabdeckung eines Heizkörpers verprügelt und es mehrfach gegen eine Wand geschleudert haben. Vier Katzen soll er mit einer Axt den Kopf abgeschlagen haben. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, soll ihn seine Ex-Freundin dazu angestiftet haben haben. Weitere Katzen soll das Duo ertränkt, erwürgt oder erschlagen haben – vier weitere wurden regelrecht gefoltert und schwerst verletzt. Insgesamt konnte dem 32-Jährigen und seiner Ex-Freundin das Töten von sieben und das Verletzten von vier armseligen Kreaturen nachgewiesen werden.
Was dem Mann außerdem zur Last gelegt wird: 2020, als er noch mit der Steirerin zusammen war, soll er die mehrfache Mutter schwer missbraucht haben. Klar und deutlich habe sie ihm gesagt, mit ihm keinen Sex haben zu wollen. Doch das war ihm komplett egal. Er bedrängte sie so sehr, dass sie schlussendlich unter Tränen den Beischlaf über sich ergehen ließ.
Prozess am nächsten Mittwoch in Graz
Wie Barbara Schwarz, Sprecherin des Landesgerichts Graz auf „Krone“-Anfrage bestätigt, müssen sich beide nächsten Mittwoch wegen Tierquälerei vor dem Strafrichter in Graz verantworten. Dem Steirer wird zusätzlich das Vergehen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorgeworfen.
Ein Gerichtsgutachten bescheinigt dem Mann zudem eine geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades in Form einer Persönlichkeitsstörung. Allerdings soll er bei den furchtbaren Handlungen zurechnungsfähig gewesen sein, was seine Gefährlichkeit zusätzlich unterstreicht.
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