Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat am Donnerstag im ÖVP-U-Ausschuss die RH-Kritik an der Covid-Finanzierungsagentur COFAG dargelegt. Etwa sei die Dokumentation, was die Notwendigkeit der Gründung der Fördergesellschaft anbelangt, im Finanzministerium unzureichend gewesen. Der Rechnungshof hatte in einem Bericht massive Kritik an der COFAG geübt und deren Auflösung empfohlen.
In dem vor knapp einem Monat veröffentlichten Bericht nahm das Kontrollorgan die Gebarung der COFAG und die Ausgestaltung und Effizienz der Zuschüsse an die Unternehmen unter die Lupe. Einzelne Förderfälle von privaten Unternehmen habe man hingegen nicht geprüft, „weil wir keine Einschau haben“, so Kraker. Auch habe man hinterfragt, ob die Gründung einer weiteren öffentlichen Förderstelle überhaupt nötig gewesen sei.
„Willensbildung im Finanzministerium unzureichend dokumentiert“
Dazu habe aber die Dokumentation im Finanzministerium gefehlt. „Die Willensbildung im Ministerium war unzureichend dokumentiert. Wir haben die Begründung vermisst, warum die COFAG gegründet wurde.“ Nach Einschätzung des Rechnungshofes wäre aber zu erläutern gewesen, warum es eine Fördergesellschaft geben soll, bei der die öffentliche Hand eine hohe Ausstattungsverpflichtung - letztlich 19 Milliarden Euro - übernahm. Auch sei nicht ausreichend dokumentiert worden, ob Alternativen geprüft wurden. „Der RH hat angeregt, dass das in Zukunft ausreichend dargelegt wird.“
Externe Dienstleister zugekauft, hohe Entlohnung für Aufsichtsrat
Die COFAG sei zunächst als Koordinierungsstelle eingerichtet worden, mit dem Ziel, die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten. Dann wurde entschieden, dass sie den „Fixkostenzuschuss I“ abwickeln solle. Dafür habe man nicht nur auf die Finanzverwaltung zurückgegriffen, sondern auch externe Dienstleister zugekauft. „Die Sparsamkeit können wir da nicht bestätigen“, sagte Kraker. Auch bei der Vergütung des Aufsichtsrats sei die Höhe im Vergleich mit dem Bankensektor nicht passend gewesen.
Überförderungsgefahr durch „sehr komplexe“ Zuschüsse
Die vom Rechnungshof diagnostizierte Gefahr der Überförderung habe sich daraus ergeben, dass die zunächst sieben Zuschussinstrumente „sehr komplex“ waren und eine wissenschaftliche Evaluierung der Treffsicherheit gefehlt habe. Das habe sich dann aber gebessert. Die Prüfung selbst sei „gut gelaufen“, so Kraker. Hürden oder Einfluss auf die Prüftätigkeit habe sie nicht wahrgenommen.
Auch Besetzung der Leitungsfuntionen in der Kritik
Bemängelt wurde von den Prüfern nicht nur die Ausgestaltung der Corona-Hilfen, sondern auch die Errichtung und Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane sowie die personellen Verflechtungen der COFAG und ihrer Muttergesellschaft ABBAG. Bereits am Mittwoch waren dazu der frühere COFAG-Geschäftsführer Bernhard Perner und ABBAG-Aufsichtsratschef Wolfgang Nolz befragt worden.
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