Was tun mit einer Fünf-Sterne-Wohnanlage, die in Eberstalzell (Bezirk Wels-Land) plötzlich in einer nachträglich verhängten roten Zone der Hochwassergefährdung steht? Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Wels-Land wird an einer Lösung für „den sehr komplexen Sachverhalt“ gearbeitet.
Das Attribut „nachträglich“ gilt nur für den Entwurf dieses Gefahrenplans, weil schon in der Genehmigungszeit der Wohnanlage (2015/16) der Gewässerbezirk Linz auf die Hochwassergefahr hingewiesen hat. „Vor der Baubewilligung muss der Hochwasserschutz wirksam sein“, steht klar in der Stellungnahme des Gewässerbezirks vom 13. Jänner 2016. Das haben wir auch im ersten Bericht über die Causa angemerkt.
Zuwarten nicht mehr vertretbar
Klar ist aufgrund der wasserrechtlichen Lage auch: Ohne Hochwasserschutz dürfen die drei Häuser der Wohnanlage mit 63 Wohnungen und einer Tiefgarage für 100 Fahrzeuge nicht stehen bleiben. Theoretisch könnte auch mit einem wasserpolizeilichen Auftrag „samt einem allfälligen Abriss der Wohnanlage“ vorgegangen werden, wie Landesjuristen erwogen haben. Ein weiteres Zuwarten sei aufgrund der Gefahren jedenfalls nicht mehr vertretbar, hieß es im August 2022. Auch baurechtlich gibt es wegen des fehlenden Hochwasserschutzes Probleme bis hin zu einem möglichen (nachträglichen) Eingriff in die Rechtskraft der Baubewilligung.
Mobiler Schutz ist nicht möglich
Die Vermarkterin der Wohnanlage, die Firma Procon in Steyr, wollte das Problem mit mobilem Hochwasserschutz lösen, was aber (durch Verdrängung von Wasser) andere Grundstücke in Gefahr gebracht hätte. Das wurde nicht genehmigt. Bei der BH Wels-Land läuft das wasserrechtliche Ermittlungsverfahren noch, in dem derzeit auf ein zentrales Gutachten gewartet wird.
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