Prozess um Baustelle

Asbest-Platten mit Flex und Bagger bearbeitet

Salzburg
25.11.2022 19:00

Bauarbeiter und Bauleiter vor Gericht, nachdem Nachbarn die gefährlichen Arbeiten gemeldet hatten. Jetzt müssen beide zahlen: Der Bauleiter erhielt eine Diversion und muss eine Geldbuße dafür zahlen, der Bauarbeiter wurde dagegen zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Lange Jahre galt Asbest als Wunder-Material. Bis klar wurde, wie gefährlich der Stoff für die Gesundheit ist. Seit den 90ern ist Asbest verboten. Doch noch finden sich asbesthaltige Materialien auf Gebäuden und Dächern – so auch in Kaprun bei einem Gebäude, das am 16. Mai 2022 abgerissen wurde. Nachbarn hatten damals beobachtet, wie Bauarbeiter das mit asbest-haltigen Platten bedeckte Flugdach und Hauptdach abbrachen. Sie zeigten die Umweltgefährdung an. Deshalb mussten sich am Freitag ein Bauarbeiter (38) sowie der damalige Bauleiter (31) wegen Paragraf 181b StGB verantworten – dem vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandeln und Verbringen von Abfällen.

Flexen war laut Gutachter noch gesundheitsgefährdender

„Es waren eigentlich zwei Abbruchvorgänge“, betonte Verteidiger Sebastian Kinberger beim Prozess im Landesgericht. Zuerst hatte der Arbeiter mit einem Bagger das Flugdach entfernt - ohne entsprechenden Auftrag, also eigenmächtig. Dass dies falsch war, sah der Pinzgauer ein: „Ich habe mir die Arbeit erleichtert.“ Polizei und Behörde waren damals aktiv. Beim Hauptdach gab es Schwierigkeiten, da die asbest-haltigen Platten genagelt und nicht geschraubt waren. „Ich habe mit der BH besprochen, dass wir die Nagelköpfe abschneiden, damit wir die Platten rausheben können. Da es abgesprochen war, hab ich gedacht, dass das passt“, so der Bauleiter. Wichtig war offenbar nur, dass die Platten nicht brechen. Dabei war das Flexen noch schlimmer, betonte ein Sachverständiger: „Beim Brechen der Fasern entstehen weniger Fasern als beim Flexen. Und je kleiner die Fasern sind, desto tiefer gehen sie in uns rein und verschwinden nie mehr aus dem Körper.“ Diese Gefährlichkeit überraschte selbst die Angeklagten. Laut Gutachter hätten sie eine spezielle Beißzange nutzen müssen.

Geldbuße und Geldstrafe

„Ich gehe davon aus, dass sie es richtig machen wollten, aber es war fahrlässig“, teilte der Richter dem Bauleiter mit. Er bekam eine Diversion: Zahlt er 1800 Euro Geldbuße, wird das Verfahren eingestellt. Beim Bauarbeiter sprach der Richter ein Urteil mit einer teilbedingten Geldstrafe: von 1800 Euro muss er 1200 Euro unbedingt zahlen. Nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt