Ein Zehnjähriger war gegen den Willen seiner Eltern von der Amtsärztin einer Schule in Marchtrenk (Oberösterreich) geimpft worden. Deren Anzeigen sind nun von der Staatsanwaltschaft Wels zurückgewiesen worden.
„Ich kann nicht verstehen, dass das Versagen einer Medizinerin keine Konsequenzen nach sich zieht“, zeigt sich Darinka D. massiv empört. Die Welserin (36) ist Mutter des zehnjährigen Aron, der am 4. Oktober in der Mittelschule Marchtrenk fälschlicherweise gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft worden war. Die Eltern hatten zuvor extra angeordnet, dass ihr Sohn nicht geimpft werden dürfe.
Gesundheitliche Folgen
Der Ärger war natürlich groß, als Aron plötzlich mit einem Pflaster am Oberarm heimkam, über Schmerzen und Unwohlsein klagte. „Eine bodenlose Frechheit“, ärgerte sich D., die gegen die Ärztin eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattete. Die Staatsanwaltschaft Wels legte die Strafanzeige der Mutter nach einer Vorprüfung aber zurück, weil die gesundheitlichen Folgen für den Sohn weniger als 14 Tage anhielten. Er klagte offenbar nur einige Tage lang über Impfreaktionen.
Die Vorprüfungen zu dem Fall haben ergeben, dass kein Anfangsverdacht wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung vorgelegen ist.
Barbara Rumplmayr, Staatsanwaltschaft
Bundespräsident kontaktiert
Die Mutter setzte daraufhin aber eine Anzeige wegen eigenmächtiger Heilbehandlung nach. Doch wieder wurde seitens der Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen - weil dafür ein Vorsatz bestanden haben müsste. „In meinem Frust habe ich noch den Bundespräsidenten ersucht, sich den Fall anzuschauen. Er hat mein Schreiben aber an das Kabinett des Gesundheitsministers weitergeleitet, mit der Bitte, direkt Kontakt zu mir aufnehmen. Doch von dort gab es keine Reaktion.“
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