Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren und schweren Betrugs angeklagt. Es geht um Aufträge vom Sportministerium, die sie sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen verschafft haben soll - und um ihre Bezugsfortzahlung.
Die angeklagte 55-Jährige, die durch die Kanzlei Kollmann & Wolm vertreten wird, hat jetzt zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Wenn sie das nicht tut, ist mit einer Verhandlung zu Jahresbeginn 2023 zu rechnen. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Auch ein Mitarbeiter des Sportministeriums ist in der Causa angeklagt.
Abgesprochene Scheinangebote von Beinschab und Co.
Die 40-seitige Anklagsschrift umfasst einerseits den Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren nach §168b StGB. So soll es laut Staatsanwaltschaft für drei Sportministerium-Studien vor Auftragserteilung abgesprochene Scheinangebote von Mitbewerbern, darunter Sabine Beinschab, gegeben haben. Diese zielten laut Anklage darauf ab, dass Karmasin als Bestbieterin die Aufträge erhält. In zwei Fällen sei dies auch gelungen, dabei handelte es sich um Aufträge in der Höhe von knapp 130.000 Euro.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Frau Karmasin bereits vor ihrem Ausscheiden als Bundesministerin selbstständige Erwerbstätigkeiten für das erste Halbjahr 2018 fix vereinbarte.
Aus der Anklageschrift
Nach Minister-Aus nahtlos als Selbstständige gearbeitet
Der zweite Vorwurf lautet auf schweren Betrug. Hier geht die Anklage davon aus, dass die frühere Ministerin trotz laufender Bezugsfortzahlung nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung als Selbstständige Aufträge annahm. Die Einkünfte habe sie verschleiert, indem sie mit falschen Leistungszeiträumen - nämlich erst nach Ende der Bezugsfortzahlung - abrechnete.
Zusammenfassend wird in der Anklageschrift festgehalten, dass Karmasin bereits vor ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt selbstständige Erwerbstätigkeiten für das erste Halbjahr 2018 fix vereinbarte und diese auch nahtlos ausführte - weshalb zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Bezugsfortzahlung bestanden habe. Im Frühjahr 2022 leistete sie eine Rückzahlung in der Höhe von 74.141 Euro.
Verteidiger sind zuversichtlich
Karmasins Anwälte Lukas Kollmann, Philipp Wolm und Norbert Wess erklärten gegenüber der „Krone“: „Wir können bestätigen, dass wir mit heutigem Tag die Anklageschrift vom Gericht zugestellt bekommen haben. Wir haben diese noch nicht im Detail studieren können. Die Vorwürfe sind aber aus dem Ermittlungsverfahren hinlänglich bekannt. Einerseits Ministerentgeltfortzahlung, andererseits die drei Studien mit dem Sportministerium. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir unseren Sach- und Rechtsstandpunkt dem Gericht umfassend darlegen werden können und gehen von einem positiven Verfahrensausgang für unsere Mandantin aus.“
Die ehemalige Meinungsforscherin Karmasin steht auch im Zusammenhang mit dem Beinschab-Tool im Visier der Justiz. Hier dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch an.
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