Im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz ist genau geregelt, welche Unvereinbarkeiten von politischen Ämtern und Erwerbstätigkeit von Mitgliedern der Landesregierung bestehen. Die Liste Fritz ortet in Tirol Defizite bei der Umsetzung und pocht am Montag auf die genaue Einhaltung der Spielregeln. Die ÖVP reagiert!
Gesetzlich klar geregelt ist die Unvereinbarkeit von politischem Amt und Erwerbstätigkeit. Es handelt sich um ein Bundesgesetz. Darin heißt es: Mitglieder der Landesregierungen dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. Sie dürfen auch keine leitende Stellung in einer Aktiengesellschaft, einer GmbH oder Sparkasse einnehmen, „insbesondere dürfen sie weder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates“ sein, außer, die Landesregierung erklärt, dies sei im öffentlichen bzw. im Interesse des Landes.
Als Allererstes sind sämtliche Aufsichtsratsmandate sofort zurückzulegen, dazu hatten die Regierungsmitglieder jetzt schon mehr als einen Monat Zeit.
Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint
Gesetz sieht Meldung „unverzüglich“ vor
„Unverzüglich nach Amtsantritt“ müssen also laut Gesetz unternehmerische Tätigkeiten an den Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet werden. „Doch weder ist klar, ob diese Meldung ergangen ist, noch weiß man, wann dieser Ausschuss überhaupt tagen wird“, kritisiert Liste-Fritz-Klubobmann LA Markus Sint. Er ortet eine „lasche und laxe Haltung“ der ÖVP in diesen Fragen. „Als Allererstes sind sämtliche Aufsichtsratsmandate sofort zurückzulegen, dazu hatten die Regierungsmitglieder jetzt schon mehr als einen Monat Zeit“, betont Sint.
LA Sint: „Kein Kavaliersdelikt“
Die ÖVP-Landesräte Cornelia Hagele und Mario Gerber hätten laut Firmenbuch nach wie vor Geschäftsführer- bzw. Gesellschaftertätigkeiten inne. Zudem bekleideten sie - ebenso wie LH Anton Mattle und LHStv. Josef Geisler - mehrere Aufsichtsratsmandate. Für LA Sint alles zusammen ein „No Go“: „Das ist politisch, moralisch und gesetzlich nicht tragbar.“
Noch dazu entpuppe sich Mattle als „Wiederholungstäter“. „Schon als Landesrat hat er sich nicht binnen drei Monaten von seinem Unternehmen getrennt, wie gesetzlich vorgesehen. Auch jetzt als Landeshauptmann bewegt er sich nur auf Druck der Opposition, um dem Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz Folge zu leisten", sagt Sint.
Das Regierungsteam hat alle Nebentätigkeiten unverzüglich gemeldet und die Übergabe in die Wege geleitet.
VP-Klubobmann Jakob Wolf
ÖVP: „Liste Fritz hyperventiliert“
Der Konter der ÖVP: „Das Regierungsteam hat alle Nebentätigkeiten unverzüglich gemeldet und die Übergabe in die Wege geleitet“, betonte VP-Klubobmann Jakob Wolf. „Die Liste Fritz hyperventiliert, schon bevor der Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss überhaupt getagt hat“, zeigte sich Wolf verärgert.
„Abstrus“ sei für ihn zudem, dass die Liste Fritz eine „Entpolitisierung von Landesunternehmen“ einmahnt, „auf der anderen Seite aber immer als erste zur Stelle ist, um von der Politik ein Machtwort gegenüber den Landesunternehmen zu fordern – siehe Tiwag-Fernwärmewerk in Osttirol, oder wenn sie Politikern verbieten will, in Aufsichtsräten von Gesellschaften wie der Lebensraum Tirol Holding zu sitzen, die im 100%-Eigentum des Landes stehen.“
Als Privatperson halte ich Anteile an der Mattle Liegenschaftsverwaltung OG. Nach der Angelobung als Landeshauptmann hätte diese Beteiligung neuerlich gemeldet werden müssen. Dies ist aufgrund einer juristischen Fehleinschätzung bislang nicht geschehen.
Landeshauptmann Anton Mattle
Als Tiwag-Aufsichtsrat weg
Reagiert hat nun LH Anton Mattle auf Kritik, dass er gleichzeitig Eigentümervertreter und Aufsichtsratschef der Tiwag war. Diese Funktion hat er nun ruhend gestellt und wird sie im Dezember an den Rechtsanwalt Eduard Wallnöfer übergeben. Bezüglich einer von der Liste Fritz aufgezeigten Beteiligung an der Mattle Liegenschaftsverwaltung OG erklärte der Landeshauptmann:
„Ich habe den Anspruch an mich selbst, eine transparente und ehrliche Politik zu machen. Als Privatperson halte ich gemeinsam mit meiner Frau Anteile an der Mattle Liegenschaftsverwaltung OG, die den privaten Immobilienbesitz meiner Familie verwaltet. Diese Beteiligung habe ich bei meiner Angelobung als Landesrat im Jahr 2021 ordnungsgemäß gemeldet. Nach der Angelobung als Landeshauptmann hätte diese Beteiligung neuerlich gemeldet werden müssen. Dies ist aufgrund einer juristischen Fehleinschätzung, die ich sehr bedaure, bislang nicht geschehen. Auch das gehört zu einer ehrlichen Politik: sich Fehler einzugestehen. Deshalb wurde die Meldung heute umgehend nachgeholt. Keiner kann den Anspruch erheben, alles richtig zu machen. Wir haben aber den Anspruch, unser Bestmögliches zu geben.“
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