Ein Wiederholungstäter (41) wurde am Donnerstag im Salzburger Landesgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt - nicht rechtskräftig. Aus Geldnot stieg er demnach in 35 Firmen und Arztpraxen ein.
Der Angeklagte, ein Tennengauer (41), hat offensichtlich nichts dazu gelernt. Jahre hatte er schon wegen Einbruchsdiebstählen im Gefängnis verbracht. Danach hatte er sich rehabilitiert, ging arbeiten. Bis die Pandemie kam. Das AMS strich das Arbeitslosengeld - die finanzielle Not war groß. Daraufhin wurde der 41-Jährige rückfällig - und ging wieder einbrechen.
Laut Staatsanwaltschaft stieg der Wiederholungstäter zwischen Herbst 2021 und Juni 2022 in gleich 35 Unternehmen im Raum Salzburg und Oberösterreich ein. Vor allem Arztpraxen nahm der Serientäter in sein Visier. Er machte laute Anklage insgesamt 28.000 Euro Beute. Der Schaden war noch höher.
Beim Prozess am Donnerstag im Landesgericht Salzburg räumte der Angeklagte aber nur einen Teil der ihm angelasteten Coups ein – insgesamt 17 Fälle. Letztlich überführten Indizien wie Schuhabdrücke, Farbreste, das Einbruchswerkzeug und DNA-Spuren den Tennengauer. Zudem entlarvten ihn auch die Standortdaten seines Handys. Die vorsitzende Richterin Anna Sophia Geisselhofer kannte aufgrund des kriminellen Vorlebens kein Pardon und verurteilte den 41-Jährigen zu vier Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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