Zwar fallen sie nicht unter die generelle Regelung, doch nun sollen auch die 280 Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in den Justizanstalten vom Pflegebonus profitieren. Dies sei „ein Zeichen der Wertschätzung für ihre hervorragende Arbeit“, erklärte das Ressort von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag.
„Die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger der österreichischen Justizanstalten leisten einen unersetzbaren Beitrag im modernen Strafvollzug“, begründete Zadic den Justiz-Pflegebonus, der im Jänner überwiesen werden soll. Dieser fällt mit 2500 Euro großzügiger aus als die im Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz vorgesehene Prämie von 2000 Euro (die nur Niederösterreich um 500 Euro aufbessert).
Noch nicht fixiert ist, ob diese künftig fixer Gehaltsbestandteil ist. Damit ist laut Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) beim allgemeinen Bonus zu rechnen, auch in der Justiz wird dies überlegt.
Kritik an selektivem Bonus
Dass nicht alle Pflegepersonen den allgemeinen Bonus bekommen - auch jene beim Bundesheer oder freiberuflich Tätige sind ausgespart - hat der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) bereits kritisiert. Er bemängelte zudem, dass die Auszahlung brutto und nicht netto erfolge. Dazu meinte Rauch, eine so hohe Prämie wäre bei Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nicht durchsetzbar gewesen.
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