Rechtsextremismus
Ex-AfDler darf nicht mehr als Richter arbeiten
Der als rechtsextrem eingestufte frühere deutsche AfD-Abgeordnete Jens Maier soll nicht mehr als Richter arbeiten dürfen und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums am Donnerstag für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht. Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin.
Mandat bei Bundestagswahl 2021 verloren
Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagte dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der deutschen Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.
In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Justizministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.
Sohn von Boris Becker beleidigt
Zitiert wurde unter anderem ein Tweet, in dem der Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt worden war. Die in diesem und anderen Tweets verwendeten Begriffe seien abwertend und rassistisch, sagte Richter John in seiner Urteilsverkündung. Aus all den Äußerungen ergebe sich, dass Maier „eine nicht für das Richteramt geeignete Person“ sei. Es komme für das Gericht auch nicht darauf an, ob es sich um Ironie oder Satire handeln könne, wie Maiers Anwalt Jochen Lober teils argumentiert hatte.
„Absolut juristisches Neuland“
Generell sind Verfahren gegen Richter extrem selten. Ministerin Meier sprach Anfang des Jahres von einem „absoluten juristischen Neuland“. Umso aufmerksamer dürfte das Ministerium vor einigen Wochen einen ähnlichen Fall in Berlin verfolgt haben. Dort entschied ein Dienstgericht, dass die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzt wird. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, hieß es zur Begründung.
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