Gerichtsentscheid

Keine Antworten: Nur Mini-Strafe für Thomas Schmid

Politik
02.12.2022 10:42

Mit seinen vielen Entschlagungen hat Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, der eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären ist, für enormen Wirbel im ÖVP-Untersuchungsausschuss gesorgt. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun entschieden hat, durfte er größtenteils zu Recht die Aussage verweigern. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen, so das Urteil. Deshalb muss Schmid 800 Euro Beugestrafe zahlen, eine Bagatelle. krone.at liegt der Entscheid vor.

Die Richter am BVwG haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Schmid hätte antworten müssen oder ob er sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er etwa auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest.

Beugestrafe nur einmal pro Befragung möglich
Der aus drei Richtern bestehende Senat hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.

Aber wo dort, wo er sich damit belastet hätte - also zu den wesentlichen Fragen - durfte er wegen des noch laufenden Strafverfahrens die Auskunft verweigern. Und das, obwohl Schmid, weil er Kronzeugenstatus erlangen möchte, bereits umfangreich vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat und die Protokolle dieser Befragungen großteils auch öffentlich wurden.

Schmid kann gegen Urteil Revision erheben
Ein BvwG-Sprecher bestätigte gegenüber der APA, dass der Beschluss Freitagfrüh zugestellt worden sein. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Ausschuss-Verfahrensordnung noch nicht fix sind: Denn Schmid (bzw. sein Anwalt Roland Kier) kann Revision erheben. Geschieht das, dann geht die Causa zum Verwaltungsgerichtshof (VfGH).

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