Lebenslange Haft

Urteil: Qualvoller Tod von Leonie war doch Mord

Gericht
02.12.2022 17:45

Vergewaltigt, getötet und an einem Baum abgelegt: Das traurige Schicksal der 13-jährigen Leonie. Der Erstangeklagte wurde wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Der Zweitangeklagte wegen Mordes durch Unterlassung und ebenfalls Vergewaltigung. Der Drittangeklagte wird von den Geschworenen ebenfalls wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Sieben Tage dauerte der teils hochemotionale Prozess um den Tod einer 13-Jährigen. Am Abend des 2. Dezembers fiel nun ein Urteil. Angeklagt war Vergewaltigung mit Todesfolge und sexueller Missbrauch Unmündiger. Als Eventualfrage mussten die Geschworenen über Mord, Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung urteilen. Vor allem die Opfervertreter der Familie Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth forderten von Anfang an eine Mordanklage.

Höchststrafen ausgefasst
Dem kommen die Geschworenen nach. Der Erstangeklagte (24) wurde wegen Mordes verurteilt - er hatte zumindest einen bedingten Vorsatz. Die beiden anderen Afghanen wegen Mordes durch Unterlassung. Alle drei sind auch der Vergewaltigung der 13-Jährigen schuldig. Dafür fasst der bei der 24-jährige erstere Angeklagte lebenslange Haft aus. Für den 19-jährigen Zweitangeklagten bedeutet die Verurteilung 20 Jahre Haft. Das ist das höchst mögliche Strafmaß gewesen. Der dritte Angeklagte (20) wird zu 19 Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig!

Das schreckliche Schicksal von Leonie
Das Mädchen ging am Abend des 25. Juni 2021 mit dem Drittangeklagten in die Wohnung des Zweitangeklagten. Man wollte noch ein bisschen feiern. Dort war auch der 22-jährige Erstangeklagte. Im Laufe des Abends mischten sie der 13-Jährigen mindestens sechs Ecstatsy-Tabletten - genauer MDA - ins Getränk. Als die Wirkung der Drogen einsetzte, vergewaltigten die drei Afghanen Leonie hintereinander. Die laut Gutachter dreifach letale Dosis an Ecstatsy war schließlich tödlich für das Mädchen.

Den Todeskampf konnten die Geschworenen im Gerichtssaal sehen. Die Angeklagten dokumentierten ihn via Video. Dennoch gaben sie an, sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Leonie gehabt. Danach hätten sie geschlafen. Wann das Mädchen den benommenen und schließlich tödlichen Zustand erreichte, will keiner der Angeklagten wissen. Die Drogen hätten sie ihr auch nicht verabreicht - sie wüssten nicht, wie das passiert wäre. Erst als die Afghanen wieder aufgewacht seien, merkten sie, dass es der 13-Jährigen schlecht ging.

140.000 Euro Schmerzengeld für Familie
Diese Verantwortung glaubten die Geschworenen den drei angeklagten Männern nicht. Nach stundenlanger Beratung sprechen sie die Afghanen schuldig des Mordes bzw. Mordes durch Unterlassung und der Vergewaltigung. Den Eltern werden außerdem jeweils 30.000 Euro zugesprochen, den Geschwistern je 20.000 Euro.

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Wie die Tat ausgeführt wurde, rechtfertigt aus unserer Sicht diese Strafen. Sie haben das Mädchen benutzt wie ein Objekt und eine Gleichgültigkeit für das Leben von Leonie an den Tag gelegt.

Die Richterin bei der Urteilsbegründung

Zwei Höchststrafen begründet die Richterin: „Es handelt sich hier nicht um ein politisches Statement oder eine Symbolik. Wir sind nach dem Gesetz vorgegangen, tat- und schuldangemessen. Es handelt sich um das schwerste Verbrechen, das das Strafgesetz kennt.“ Erschwerend kommen bei dem Erst- und Zweitangeklagten die Vorstrafen hinzu sowie das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und, dass sie schnell wieder straffällig wurden. Das bedeutet für beide jahrelange Haftstrafen - die höchsten, die möglich sind.

Der dritte Afghane war bisher unbescholten, deswegen fasst er „nur“ 19 Jahre aus. „Wie die Tat ausgeführt wurde, rechtfertigt aus unserer Sicht diese Strafen. Sie haben das Mädchen benutzt wie ein Objekt und eine Gleichgültigkeit für das Leben von Leonie an den Tag gelegt“, schließt die Richterin am Wiener Landesgericht den Prozess. 

Zweitangeklagter (19) nimmt Höchsturteil an
In jeder Ecke des Gerichtssaales darf einer der Angeklagten mit seinem Verteidiger beraten. Die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung ab. Wolfgang Haas und sein erstangeklagter Mandant - er fasst lebenslänglich aus - nehmen sich drei Tage Bedenkzeit. Anwalt Thomas Nirk und der Zweitangeklagte nahmen das Urteil an. Der Drittangeklagte indessen meldet mit seinem Verteidiger Andreas Schweitzer Berufung an! Damit ist keines der Urteile rechtskräftig.

Anwalt Thomas Nirk über seinen 19-jährigen Mandanten: „Er akzeptiert das Urteil. Ich fand diese Entscheidung mehr als ehrenhaft.“ Als einziger meldete sein Mandant Rechtsmittelverzicht an. Im Gegensatz zum Drittangeklagten: „Nach meiner Ansicht ist die Strafe bei jemandem, der unbescholten ist, doch hoch gefasst“, so sein Verteidiger Andreas Schweitzer zur Anmeldung der Strafberufung.

Privatbeteiligtenvertreter zufrieden, aber nicht überrascht
Die Opfervertreter der Familie sind zufrieden: „Wir sind aber nicht überrascht. Es gab Anhaltspunkte für eine Mordverurteilung und die Geschworenen sind dem gefolgt.“ Und zwar in allen drei Fällen. Eine Verurteilung, wie sie sie sich von Anfang an gewünscht hätten. Aber warum? „Weil es den Unwert der Tat viel stärker ausdrückt und weil es richtig ist“, so Johannes Öhlböck im Namen der Familie.

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