Nacktbilder per Snapchat, ein Kuss in der Bibliothek und die darauf folgende Abweisung: Eine Lehrerin (35) wollte sich an einen Schüler (14) ranmachen und kam fast straflos davon.
Hatte die Lehrerin Gefühle für ihren erst 14 Jahre alten Schüler? War sie verliebt? Fragen, die beim Prozess am Freitag im Salzburger Landesgericht unbeantwortet blieben. Die angeklagte Pädagogin - nun frisch verheiratet und mit Baby-Bauch - wollte nichts mehr zum Geschehenen sagen.
Aber: Sie übernahm die Verantwortung. Versuchter Missbrauch des Autoritätsverhältnisses warf ihr der Staatsanwalt vor: Demnach hat sie einem Schüler zwischen Dezember 2021 und März eindeutige Avancen gemacht. Sie schickte ihm verführerische Nachrichten, versendete Nacktbilder von sich und machte sich auch in der Bibliothek der Schule an den 14-Jährigen ran.
Opfer „nachhaltig beeinträchtigt“
Doch als sie den Jugendlichen küsste und an der Hüfte berührte, stieß er sie von sich weg - eine klare Abfuhr. Laut Opfer-Anwältin habe ihn die Situation „nachhaltig beeinträchtigt“. Der Verteidiger betonte, dass die Lehrerin zurzeit eine Psychotherapie macht.
Nur eines sagte die Lehrerin: „Es tut mir furchtbar leid.“ Und in Zukunft, wollte die Richterin doch wissen: „Ich werde mich jetzt auf das Muttersein konzentrieren. Irgendwann mal würde ich schon gerne noch lehren.“
Die Richterin schlug ein Diversionsangebot vor: Sofern sie die nächsten zwei Jahre die Gesetze einhält und die Therapie besucht, wird das Strafverfahren eingestellt.
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