Wer GIS-befreit ist, der kann eine Befreiung von der EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) beantragen. Die „Krone“ hat auch nachgefragt, wie und wann Stromtarife gewechselt werden können.
„Von 300.000 Haushalten, die von der GIS befreit sind, haben nur knapp 130.000 auch den Antrag auf eine Befreiung von der Erneuerbaren-Förderpauschale gestellt“, erklärt Energieexperte Gerhard Moritz. „Bei zwei Personen im Haushalt reicht es für die Befreiungen schon, wenn das monatliche Netto-Einkommen 1820 Euro nicht übersteigt. Bei einer Einzelperson sind es 1154 Euro.“
Bis Juni 2024 gültig
Eine weitere Voraussetzung ist ein eigener Anschluss. So könnten sich 170.000 Haushalte gut 90 Euro jährlich sparen; bei einem Stromverbrauch von 3500 kWh. Zwar wurden die Zahlungen für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) von der Regierung für heuer ausgesetzt, aber ab 1. Jänner zahlt sich die Befreiung zusätzlich aus, da ab diesem Zeitpunkt automatisch bis zu 200 Euro von der Stromrechnung wegfallen. Das wurde mit der Strompreisbremse beschlossen und gilt bis 30. Juni 2024.
Wechsel von Stromtarifen
Nachdem viele Leser auch wissen wollen, wie man aktuelle Kelag-Verträge wechselt, haben wir nachgefragt. „Das funktioniert bei uns am besten online, aber auch telefonisch mit dem Kundenservice (0463 525 8000)“, erklärt Nico Kollmann von der Kelag. „Notfalls geht es auch persönlich direkt bei uns in der Zentrale zwischen acht und halb zwölf Uhr. Nur Anträge zur Grundversorgung gehen ausschließlich über das Internet.“
Auf www.gis.at/befreiung/antragsformulare finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zur GIS- und EAG-Befreiung.
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