Nur 800 Euro für umfassende Entschlagungen vor dem U-Ausschuss. So entschied das Bundesverwaltungsgericht. Thomas Schmid, potenzieller Kronzeuge in Korruptionsaffären, ist gut ausgestiegen. Für den Topanwalt Johannes Zink führt dieses Urteil Untersuchungsausschüsse „ad absurdum“.
„Geht man hin und sagt falsch aus, drohen drei Jahre Gefängnis. Folgt man einer Ladung nicht, drohen 5000 Euro. Geht man hin und sagt 13-mal nichts, obwohl man antworten müsste, bezahlt man 800 Euro. Zwei Stunden Vorbereitung mit einem guten Rechtsanwalt kosten mehr“, kritisiert Zink.
Schmid kann Revision erheben
Thomas Schmid, Ex-Finanz-Generalsekretär und eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären, hat sich im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss am 3. November größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen - weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft. Das stellte das vom U-Ausschuss angerufene Bundesverwaltungsgericht fest. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen. Deshalb muss er 800 Euro Beugestrafe zahlen. Gegen den Beschluss könnte nur Schmid Revision erheben.
Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) bestätigte, dass der Beschluss Freitagfrüh zugestellt wurde. Der U-Ausschuss bzw. die Parlamentsdirektion hat - als Antragsteller, aber nicht Verfahrenspartei - kein Rechtsmittel.
Verlängerung des U-Ausschusses wohl kein Thema mehr
Angesichts dieser Entscheidung erübrigt sich wohl eine - prinzipiell schon am 3. November beschlossene - weitere Ladung Schmids in den U-Ausschuss und somit auch dessen Verlängerung. Denn der U-Ausschuss hat seinen letzten Befragungstag eigentlich schon nächste Woche Mittwoch. Und die NEOS wollten nur dann einer Verlängerung zustimmen, wenn diese die neuerliche Befragung Schmids ermöglicht hätte.
Eine solche würde mit der nun vorliegenden Auslegung der Verfahrensordnung allerdings nur wenig Spannendes zutage fördern - etwa die bekannte Tatsache, dass er nicht mehr ÖVP-Mitglied ist, weil er ausgeschlossen wurde.
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