Bis ins Jahr 2021 zog sich die juristische Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals. Ein Rückblick.
Razzien im Chiemseehof am 10. Dezember 2012 – vier Tage nach dem Erdbeben werden Experten des Bundeskriminalamtes aktiv. Es ist der Startschuss zur rechtlichen Aufarbeitung der großen Affäre.
Dreieinhalb Jahre später steht die fristlos entlassene Ex-Referatsleiterin der Landesfinanzabteilung vor dem Richter. Nach einem Geständnis folgte der Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung – drei Jahre teilbedingte Haft. Die einstige Koryphäe der Finanzabteilung verbüßt die Strafe mit der Fußfessel. Und wird bis Mitte 2020 weitere dreimal wegen Untreue zu weiteren großteils bedingten Strafen verurteilt – so auch im landesweit aufsehenerregenden Swap-Prozess.
Dieser Nebenstrang des Skandals führt erstmals zur Verurteilung von zwei Politikern (Schaden und Raus) und vier weiteren Beamten. Noch bis 2021 gab es daraus resultierende zivilrechtliche Streitigkeiten – Stichwort Anwaltskosten. Bilanz der juristischen Aufarbeitung: Vier Strafprozesse und acht verurteilte Personen. Bemerkenswert ist aber eines: Laut Justiz hat sich keiner persönlich durch den Finanzskandal bereichert.
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