Brief an Behörde

Schmid korrigierte Aussagen zur Pröll-Stiftung

Politik
05.12.2022 10:44

Der frühere Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid hat seine Angaben zur Steuerprüfung der „Erwin Pröll Stiftung“ offiziell korrigiert. Schmid, der Kronzeugenstatus in mehreren die ÖVP betreffenden Affären anstrebt, hatte sich in seiner Einvernahme durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Zeit geirrt. In einem Brief an die Behörde stellte er klar, dass die Prüfung 2017 stattfand.

Schmid hatte mit seinen Aussagen zu angeblichen Interventionen zu Steuerprüfungen den nunmehrigen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) belastet. Neben der „Erwin Pröll Stiftung“ habe sich dieser auch wegen einer Prüfung des „Alois Mock Instituts“ eingeschaltet, sagte Schmid aus.

ÖVP sieht Schmid widerlegt
Sobotka bestreitet dies vehement und spricht von falschen Behauptungen Schmids. Die ÖVP sah Schmid widerlegt, es habe in dem von ihm zuerst angegebenen Zeitraum nachweislich keine Prüfung der „Erwin Pröll Stiftung“ gegeben. Die Prüfung sei „in der Endphase von Finanzminister (Hans Jörg, Anm.) Schelling“ gewesen, berichtigte er nun gegenüber der WKStA. 2017 gab es tatsächlich eine Prüfung.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) kontert den Aussagen von Thomas Schmid (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) kontert den Aussagen von Thomas Schmid

„Keinerlei Intervention“
Das Finanzamt Österreich hat dem U-Ausschuss bestätigt, dass es zwar eine Prüfung bei der Erwin-Pröll-Stiftung gegeben hat, dabei ist es aber zu keinerlei Interventionen gekommen, betonte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger. Tatsächlich schreibt der Leiter des Finanzamts Österreich, Siegfried Manhal, in einem E-Mail, dass es aus der Erinnerung des Finanzamtsdienststellenleiters „keinerlei Intervention“ gegeben habe. Weiters heißt es darin, dass es beim Alois-Mock-Institut „im gesamten Zeitraum 2014 - 2019 keine steuerliche Prüfung“, gegeben habe und eine solche auch nicht geplant gewesen sei.

Pröll-Stiftung wurde im Mai 2017 aufgelöst
Die „Erwin Pröll-Privatstiftung“ war im Mai 2017 aufgelöst und 300.000 Euro an überwiesenen Subventionen samt Zinsen an das Land Niederösterreich zurückgezahlt worden. Zuvor war die Stiftung, die zu Prölls 60. Geburtstag eingerichtet worden war, in die Kritik geraten, weil keine sichtbaren Projekte mit den Geldern umgesetzt worden waren.

Kapitalertragssteuer musste nachbezahlt werden
Das Finanzamt interessierte sich nach Rückzahlung der 300.000 Euro dafür, ob das Geld eine Förderung war oder eine Zustiftung, was steuerlich einen Unterschied macht. Die zuständigen Finanzbeamten waren sich zunächst einig, dass es keine Förderung sein könne, weil die Förderrichtlinien nicht eingehalten worden seien. Im August 2018 änderte der zuständige Beamte aber seine Meinung und bewertete auf Basis des Berichts des Landesrechnungshofes die 300.000 Euro plötzlich als Förderung, obwohl ein entsprechender Bericht im Ministerium schon seit fast einem Jahr auflag. Die Folge war, dass nur Kapitalertragssteuer nachbezahlt werden musste.

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