Gewessler legt nach

„Tatwaffe abnehmen“: Raser sind Auto schneller los

Politik
05.12.2022 10:40

Mit weiteren rigiden Maßnahmen will Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Kampf gegen Raser noch verstärken. So könnte selbigen bereits ab einer Geschwindigkeit ab 60 km/h Übertretung im Ortsgebiet bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes das Fahrzeug vorläufig abgenommen werden. Wer noch schneller fährt, verliert sein Auto selbst als Ersttäter sofort.

Bereits vor einem Jahr hatte man ein Paket gegen Raser präsentiert, Gewessler betonte aber, man werde weitergehen: „Bei rücksichtslosen Rasern werden wir die Beschlagnahme umsetzen, auch wenn das juristisch eine Herausforderung ist.“ Initialzündung sei ein Fall in Salzburg gewesen, bei der die Tochter einer Frau, die sich seitdem für schärfere Maßnahmen einsetzt, von einem Raser getötet wurde.

„Tatwaffe aus der Hand nehmen“
In den vergangenen Monaten habe man daher gemeinsam mit den Ländern an einer Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes gearbeitet, die es ermöglicht, Fahrzeuge von Rasern zu beschlagnahmen. „Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die nicht hören wollen, wo auch Nachschulungen und Strafen nicht wirken, denen müssen wir die Tatwaffe, also das Fahrzeug aus der Hand nehmen.“

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne)

Bei Übertretung von 60 km/h ist Fahrzeug weg
Bei Geschwindigkeitsübertretungen von über 60 km/h im Ortsgebiet bzw. 70 km/h außerhalb ist daher künftig nicht nur der Führerschein weg, sondern auch das Fahrzeug für zwei Wochen - dann muss die Behörde entscheiden, was mit dem Auto oder Motorrad passiert.

(Bild: P. Huber)

Das Fahrzeug wird bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern beschlagnahmt. Bei einer Übertretung von 80 km/h im Ortsgebiet, bzw. 90 km/h Übertretung außerhalb des Ortsgebiets kann die Behörde sogar das Fahrzeug schon bei Ersttätern sofort abnehmen.

Zitat Icon

Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere Menschen auf der Straße.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne)

Sollte der Fahrer nicht der Fahrzeughalter sein, spielt dies im Fall des Falles zuerst einmal keine Rolle, das Fahrzeug wird dennoch vorläufig abgenommen. „Natürlich ist die Frage des tatsächlichen Verfalls anders zu regeln, man wird dann mit Lenkverboten für das jeweilige Auto arbeiten“, erklärte die Klimaschutzministerin. Dennoch könne man freilich nicht in das Eigentumsrecht Dritter eingreifen.

Auch ausländische Raser können künftig belangt werden
Auch Rasern mit ausländischem Kennzeichen soll es künftig an den Kragen gehen. Wer auf frischer Tat ertappt wird, verliert nicht nur seinen Führerschein. Auch das Auto kann künftig abgenommen werden, wie der Salzburger Landesrat Stefan Schnöll erklärte. 

„Unsere Straßen sind keine Rennstrecken“
Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen, betonte, man wolle mit diesem Gesetz die Allgemeinheit schützen: „Extremen Rasern ist das Handwerk zu legen, da gibt es auch kein Pardon. Unsere Straßen sind keine Rennstrecken. Jenen, die rücksichtslos andere gefährden, ist das Handwerk zu legen.“ Man hoffe daher, dass man für diese beiden Novellen im Parlament eine breite Mehrheit finde. 

Der grüne Verkehrssprecher Hermann Weratschnig, Stefan Schnöll (Landesrat für Verkehr und Infrastruktur Salzburg, ÖVP), Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Andreas Ottenschläger (Verkehrssprecher ÖVP) (v.l.n.r.) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Der grüne Verkehrssprecher Hermann Weratschnig, Stefan Schnöll (Landesrat für Verkehr und Infrastruktur Salzburg, ÖVP), Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Andreas Ottenschläger (Verkehrssprecher ÖVP) (v.l.n.r.)

Unterstützung kam jedenfalls vom Koalitionspartner ÖVP. Andreas Ottenschläger, Verkehrssprecher der Volkspartei, sagte: „Wenn jemand mit solchen Geschwindigkeiten im Ortsgebiet, am Ende noch in der Nähe einer Schule, unterwegs ist, ist das nicht akzeptabel.“ Auch die Raser-Szenen in Wien oder Treffen wie in Kärnten sollen nun stärker im Fokus der Behörden sein. 

Verfassungsrechtlich sei die Beschlagnahme der Fahrzeuge zwar eine komplexe Sache, man wolle die Novelle daher besonders gut prüfen, aber die Maßnahme sei dennoch alternativlos. Gewessler betonte, es handle sich hier um Strafen für „besonders unbelehrbare“. Bereits im vergangenen Jahr wäre diese Maßnahme bereits in 400 bis 500 Fällen umsetzbar gewesen.

Die Novellen der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes schickt das Ministerium nun in eine sechswöchige Begutachtung.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt