Schutz des Regenwaldes

EU verbietet künftig Warenimport bei Abholzung

Ausland
06.12.2022 09:00

Künftig soll der Import zahlreicher Produkte in die EU verboten werden, wenn dafür Wälder abgeholzt wurden. Denn Waren wie Rindfleisch, Kakao, Soja und Holz tragen zu einem wesentlichen Teil zur Entwaldung bei. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf ein Gesetz zum Schutz des Amazonas und anderer Wälder geeinigt. Garantiert werden soll dies per Sorgfaltserklärung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Geldstrafen rechnen.

Die neuen Vorschriften gelten auch für Waren, die die gelisteten Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt. Die Abgeordneten hätten in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Regeln zudem Kautschuk, Holzkohle und bedruckte Papierprodukte umfassen, wie das EU-Parlament mitteilte. In zwei Jahren soll überprüft werden, ob weitere Waren einbezogen werden müssen.

Bisher sei es völlig legal, den Amazonas-Regenwald abzuholzen, das Holz in der EU zu verkaufen und auf den frei gewordenen Flächen Rinder zu halten und die Steaks in europäischen Supermärkten anzubieten, kritisierte die SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt. „Damit wird bald Schluss sein.“

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen
Für den Kompromiss ist noch die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten notwendig. Das neue Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, für bestimmte Teile gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Konkret müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass auf dem EU-Markt verkaufte Waren nirgends zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Als Stichtag zur Abholzung gilt der 31. Dezember 2020. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen.

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