Kosten von 237 Euro

Hartlauer-Werbung für Gratisbrillen irreführend

Wirtschaft
06.12.2022 12:43

Werbungen mit Gratisprodukten gelten als eines der größten Lockmittel und sind meistens irreführend. So auch eine Werbung für Gratisbrillen der Hartlauer-Kette. Denn eine vermeintliche Gratisbrille war mit dem Abschluss einer teuren Brillenversicherung in Höhe von mindestens 237,60 Euro gekoppelt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sah darin eine Irreführung und klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich. 

Hartlauer darf bei solch Koppelungsangeboten Brillen künftig nicht mehr blickfangartig mit 0,- Euro bewerben, ohne ausreichend auf die finanziellen Belastungen hinzuweisen.

Koppelungsangebote „immer wieder Ärger“
Es handelte sich beim Brillenangebot um ein „teures Gratisangebot“. Als solche vermeintliche Schnäppchen lassen sich Angebote zusammenfassen, bei denen der Erhalt eines als gratis beworbenen Produkts untrennbar an die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung oder an den Kauf eines weiteren Produkts gekoppelt ist, also Koppelungsangebote. „Koppelungsangebote finden sich in der Praxis in zahlreichen Ausprägungen und führen immer wieder zu Ärger bei Konsumentinnen und Konsumenten und Beschwerden beim Verein für Konsumenteninformation“, so Juristin Barbara Bauer.

Im Fall von Hartlauer wurden Markenbrillen inklusive Schweizer Premiumgläsern um 0,- Euro beworben, wobei dies voraussetzte, dass Konsumenten eine Brillenversicherung mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten abschlossen („Brillen Sorglospaket“). In der billigsten Variante (9,90 Euro Versicherungsprämie im Monat) entstanden daher zumindest Kosten in Höhe von 237,60 Euro.

Hinweise in kaum leserlicher Schrift in Fußnote
Gegenüber dem in der Werbung prominent und blickfangartig hervorgehobenen Preis der Brille von 0,- Euro trat der Hinweis auf die durch die Brillenversicherung entstehenden Kosten in den Hintergrund. So war etwa die Einblendung in dem auf zahlreichen TV-Kanälen geschalteten Werbespot nur wenige Sekunden sichtbar und der Hinweis in der Printwerbung fand sich in kaum leserlicher Schrift in der Fußnote. Damit wurde über die Attraktivität des „Gratisangebots“ getäuscht, befand der VKI und klagte. Hartlauer gab sich einsichtig.

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