Eine Litauerin (58) hat bei einem Unfall in Bad Gastein Mitte August ihr Bein verloren. Die Staatsanwaltschaft stellt aber das Strafverfahren gegen einen Bus-Lenker ein. Zu Unrecht, sagt nun das Landesgericht. Jetzt muss wieder ermittelt werden.
Es war der 15. August 2022 in Bad Gastein. Eine Urlauberin aus Litauen war mit ihrem E-Bike unterwegs. Von einem Feldweg geriet die Radlerin auf die Bundesstraße und übersah einen Bus. Der folgende Zusammenprall hatte schwere Folgen für die Frau: vier Operationen und die Amputation des rechten Unterschenkels.
Meine Mandantin trägt sicherlich eine Mitschuld. Aber es ist fraglich, ob nicht auch der Busfahrer ebenso mit schuldig an dem Unfall ist.
Opfer-Anwalt Stefan Rieder
Genau einen Monat nach dem Unfall stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den einheimischen Bus-Lenker ein. Mit der Begründung, dass „kein Sorgfaltsverstoß oder Aufmerksamkeitsfehler“ anzunehmen sei. Der Chauffeur habe einerseits Vorrang gehabt, andererseits habe er die Radfahrerin aufgrund von Gebäuden nicht sehen können, so die Argumentation. Auf die Einholung eines Gutachtens durch einen Unfall-Experten verzichtete die Anklagebehörde. Zu Unrecht, stellte nun das Salzburger Landesgericht nach einem Fortführungsantrag von Opfer-Anwalt Stefan Rieder fest und spricht von einer „Unterlassung der Aufnahme aktenkundiger Beweise“. Denn: „Zu Recht verweist“ das Opfer auf die Auswertung des digitalen Tachographen, wonach der Bus-Lenker womöglich zu schnell gefahren sei. Im Unfall-Bereich gilt eigentlich Tempo 30.
Der Lenker bezeugte, nicht schneller gefahren zu sein. Doch Rieder verweist auf die Tacho-Auswertung, wonach der Berufslenker mit 44 km/h unterwegs war: „Das ist eine wesentlich höhere Geschwindigkeit.“ Das Landesgericht ordnete neue Ermittlungen an.
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