TikTok droht in den USA erneut rechtlicher Ärger. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Indiana, Todd Rokita, gab am Mittwoch (Ortszeit) zwei Klagen gegen die zum chinesischen Bytedance-Konzern gehörende Kurzvideo-App bekannt. Er wirft dieser darin irreführende Angaben zur Datensicherheit und mangelnden Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer vor. Die Plattform sei ein „Trojanisches Pferd“ Chinas.
Der Staatsanwalt kritisiert, dass TikTok Kinder gezielt anstößigen Inhalten wie Drogen- und Alkoholmissbrauch oder sexueller Freizügigkeit und Obszönitäten aussetze. TikTok nutze Algorithmen, die dazu dienten, junge Menschen abhängig von der App zu machen und für die Altersgruppe unangemessene Beiträge zu fördern. Damit verstoße das Unternehmen gegen Verbraucherschutzrecht. Rokita klagt auf Unterlassung, Schadenersatz- und Bußgeldzahlungen.
Bei dem Verfahren bezüglich der Datensicherheit geht es vor allem um TikToks Verbindungen zu China und den Einfluss der dortigen Regierung auf die App. TikTok sei im Besitz hochsensibler persönlicher Daten von US-Nutzern und behaupte ihnen gegenüber fälschlicherweise, dass diese Informationen ausreichend vor der Kommunistischen Partei geschützt seien. Chinas Regierung habe bereits Interesse gezeigt, auf TikToks Datensammlung zuzugreifen, heißt es in der Klage. Sie könne Nutzer in den USA damit ausspionieren oder sogar erpressen.
Eine Stellungnahme von TikTok oder Bytedance dazu gab es vorerst nicht. Die Anschuldigungen sind jedoch nicht neu, bisher hat das Unternehmen sie stets zurückgewiesen. TikTok ist die einzige Online-Plattform mit globaler Reichweite, die nicht aus den USA stammt.
2020 hatte der damalige US-Präsident Donald Trump unter Verweis auf Risiken für die nationale Sicherheit mit einem Verbot gedroht und versucht, einen Verkauf des internationalen Geschäfts von TikTok zu erzwingen. China torpedierte dies mit einem Verkaufsstopp für Software-Algorithmen. Trumps Nachfolger Joe Biden stoppte den Verbotsversuch - vor allem aus juristischen Gründen. Doch die Sicherheitsbedenken bestehen fort.
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