Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos Julian Hessenthaler hat ein Gnadengesuch gestellt. Hessenthaler war im März wegen eines Drogen-Delikts zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Eine von ihm eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom OGH Ende September zurückgewiesen. In Sachen Ibiza-Video war ein Verfahren gegen ihn im Juni eingestellt worden.
Wie der „Standard“ berichtete, hofft Hessenthaler mit dem Gnadengesuch auf vorzeitige Haftentlassung.
Der Ibiza-Drahtzieher, der das Video produziert haben soll, das den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt, war wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung verurteilt worden.
OLG Wien muss über Berufung entscheiden
Ende September wies der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Damit habe der OGH aber keineswegs ein strafbares Verhalten Hessenthalers bestätigt, hielt sein Anwalt Oliver Scherbaum fest. Die Zurückweisung sei vielmehr Folge der österreichischen Strafprozessordnung, die erstinstanzliche Urteile eines Schöffengerichts de facto unbekämpfbar mache, weil das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des Erstgerichts nicht mehr überprüfen geschweige denn umstoßen könne.
Über die Berufung gegen die Strafhöhe muss indes das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Hatte Hessenthaler ein faires Verfahren?
Mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe man in der Folge ein Gericht außerhalb Österreichs anrufen, das das gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren daraufhin prüfen soll, ob Hessenthaler ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention hatte. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde freilich erst dann ergehen, wenn Hessenthaler längst wieder in Freiheit ist, hieß es.
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