Die selektive Bejagung des Fischotters wird in Kärnten fortgesetzt. Der massive Anstieg der Population konnte gebremst werden, trotzdem dürfen wieder 50 Fischotter pro Jahr getötet werden.
Der Fischotter zählt zu den ganzjährig geschonten Tierarten, ist aber laut Landesrat Martin Gruber in Kärnten für massive Schäden an Gewässern und Fischzuchten verantwortlich. Aus dem Wildschadensfonds werden heuer rund 120.000 Euro für Fischotterschäden ausbezahlt, der tatsächliche Schaden geht aber in die hunderttausenden Euro. Die Population hat sich so dynamisch entwickelt, dass mittlerweile auf 97,7 Prozent der Landesfläche Fischotternachweise gefunden werden.
50 Fischotter pro Jahr
Landesrat Gruber hat deshalb 2018 erstmals eine Verordnung erlassen, um den starken Populationsanstieg eindämmen zu können. Am Dienstag wurde sie - nach 2020 - erneut verlängert und ist wiederum für zwei Jahre gültig. „Ohne Bejagung würde sich der Fischotter weiter massiv ausbreiten, wie es bis zur ersten Verordnung der Fall war, weil er keine natürlichen Feinde hat. Deshalb braucht es eine Bestandsregulierung“, hält Jagdreferent Martin Gruber dazu fest.
Die wichtigsten Elemente der Fischotter-Verordnung sind weiterhin das Entnahme-Kontingent und die festgelegten Jagd-Zeiträume: 50 Fischotter pro Jahr dürfen ab Inkrafttreten erlegt werden. Im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Oktober sind dafür nur Lebendfallen erlaubt, damit tragende bzw. führende Fischotter wieder freigelassen werden können.
Die selektive Bejagung des Fischotters muss fortgesetzt werden.
Landesrat Martin Gruber
In der Zeit von 1. November bis Ende Februar ist die Bejagung durch alle im Jagdgesetz erlaubten Fallen und durch Schusswaffen möglich. Unverändert bleibt, dass nur Jäger, die eine entsprechende Schulung absolviert haben, zum Fischotterfang berechtigt sind und jede aufgestellte Falle sowie jede Entnahme an das Land Kärnten zu melden sind. Neu in der Verordnung sind dagegen die Vorschrift, dass Lebendfallen zweimal pro Tag kontrolliert werden müssen und eine Klarstellung, dass bei den Conibaer-Fallen nur solche mit einer Seitenlänge von 30 cm verwendet werden dürfen.
Durch das begleitende Monitoring, das von Wildbiologen des Landes und der Universität Graz durchgeführt wird, lassen sich kleinräumig bereits erste Effekte der Bejagung erkennen. „Von einer nachhaltigen Erholung der Lage bei den Fischbeständen kann aber leider noch nicht die Rede sein. Das wird noch Jahre dauern. Deshalb bleibe ich bei meiner klaren Haltung: Tierschutz hört nicht an der Wasseroberfläche auf. Die selektive Bejagung des Fischotters muss fortgesetzt werden“, so Landesrat Gruber.
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