Menschen ohne Hauptwohnsitz in Wien sollen künftig an ihre Heimatbundesländer verwiesen werden, wenn sie nicht gerade eine Akutversorgung in einem Krankenhaus der Bundeshauptstadt brauchen. Das könnte jedoch „nicht rechtskonform“ sein, sagte jetzt der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger.
Die Vorsitzende der österreichischen Patienten- und Pflegeanwälte, Michaela Wlattnig, hält die Maßnahme zudem für ein „ungeeignetes Mittel“, um die Wiener Krankenhäuser zu entlasten. So müssten diese zunächst prüfen, ob ein Notfall vorliege, sagte sie zur Tageszeitung „Der Standard“. Das müssten erst recht Ärztinnen und Ärzte machen. Der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger argumentierte in der Tageszeitung „Der Presse“ wiederum mit dem Krankenanstaltsgesetz (KAG) des Bundes. Aus diesem gehe hervor, „dass alle sozialversicherten Patienten in Anstaltspflege zu übernehmen sind, wenn Anstaltsbedürftigkeit besteht - selbstverständlich nicht nur bei unabweisbaren Patienten.“
Patientenanwalt: Wien erhalte ohnehin mehr Mittel
Das Bundes-KAG sehe hier keine Ausnahmen vor, wie die Verknüpfung des Wohnorts, sagte er zur „Presse“. Das habe auch das Sozialministerium bereits bestätigt. Zudem würden Wiens Krankenhäuser ohnehin mehr Mittel bekommen, als der Stadt aufgrund der Bevölkerungszahl zustehen würde. Dieses Geld sei für die überregionale Versorgung gedacht.
Wie berichtet, hatte der Wiener Gesundheitsverbund kürzlich in einem Schreiben an die Direktionen der Wiener Krankenhäuser festgehalten, dass Menschen ohne Hauptwohnsitz nur mehr in Ausnahmefällen in Wien behandelt werden sollen. Dazu zählen Akutversorgungen beziehungsweise Behandlungen, die nur in der Bundeshauptstadt angeboten werden. Gründe sind die prekäre Lage an einzelnen Abteilungen sowie die langen Wartelisten bei Operationen und Untersuchungen aufgrund des akuten Mangels an Ärztinnen und Ärzten.
Konkret könnte das etwa bedeuten, dass eine Touristin oder ein Tourist, die oder der sich in Wien den Fuß bricht, weggeschickt werden könnte, weil nicht unbedingt ein medizinischer Notfall vorliegt. Wird die Weisung durchgezogen, könnte das umstrittene Beispiel Schule machen.
Alternative: Ärztemangel bekämpfen
Wlattning schlug im „Standard“ als alternative Maßnahme Datenbanken vor, um Patientinnen und Patienten dorthin leiten zu können, wo Krankenhäuser Kapazitäten frei haben, möglichst auch über die Bundesländergrenzen hinweg. Außerdem brauche es mehr Lohn für das Krankenhauspersonal und verlässlichere Dienstpläne.
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