Der Verdacht erhärtet sich: Die ÖVP dürfte die Kostenobergrenze für den Wahlkampf im Jahr 2019 von sieben Millionen Euro überschritten haben - und zwar um 525.000 Euro. Das vermutet der Rechnungshof (RH) in einer Stellungnahme am Montag. Die Volkspartei weist das zurück, hat ihre Angaben aber deutlich nach oben korrigiert. Über eine etwaige Strafe entscheidet nun der Parteiensenat im Kanzleramt.
„Der Rechnungshof vermutet eine Überschreitung der Wahlkampfkosten durch die ÖVP bei der Nationalratswahl 2019“, schrieb RH-Sprecher Christian Neuwirth am Montag auf Twitter. Die Überschreitung von 525.000 Euro ergibt sich aus einer vom RH in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer.
RH schickte Wirtschaftsprüfer in die ÖVP-Parteizentrale
Ursprünglich hatte die ÖVP ihre Ausgaben für die Nationalratswahl 2019 mit 5,6 Millionen Euro beziffert. Dem schenkte der Rechnungshof keinen Glauben - und zwar erstens, weil sich die ÖVP die politisch deutlich weniger gewichtige EU-Wahl mehr Geld kosten ließ (6,9 Millionen Euro) und zweitens, weil zwischenzeitlich geleakte interne Unterlagen der ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze zweifelhaft erscheinen ließen. Da der Rechnungshof selbst Parteifinanzen nicht kontrollieren darf, schickte er der ÖVP einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale, um die offenen Fragen zu klären.
ÖVP korrigierte Wahlkampfkosten um eine Million Euro
Im Zuge dieser Wirtschaftsprüfung hat die ÖVP ihre Angaben zu den Wahlkampfkosten 2019 deutlich nach oben korrigiert. Statt 5,6 Millionen Euro bestätigt die Partei nun Ausgaben von 6,6 Millionen Euro. Der Rechnungshof teilte nach Durchsicht des Prüfberichts allerdings mit, dass aus seiner Sicht zumindest weitere 888.676,58 Euro als Wahlwerbungskosten zu beurteilen wären. Damit hätte die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2019 um zumindest 525.000 Euro überschritten.
„Berg-Auf Tour“ als Streitpunkt
Bei den nun strittigen 887.000 Euro geht es u.a. um Kosten für die „Berg-Auf Tour“ des damaligen ÖVP-Chefs Sebstian Kurz, um die Beschäftigung ehemaliger Kabinettsmitarbeiter sowie um Wahlkampfprämien und Leistungszulagen für Mitarbeiter.
ÖVP-General: „Obergrenze deutlich eingehalten“
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker dementierte in einer ersten Stellungnahme die Vorwürfe: „Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro deutlich eingehalten. Das hat nun auch der dritte vom Rechnungshof beauftragte Wirtschaftsprüfer festgestellt.“
Es haben nun drei Wirtschaftsprüfer den Rechenschaftsbericht der Volkspartei penibel unter die Lupe genommen. Alle drei Wirtschaftsprüfer haben nun unabhängig voneinander bestätigt: Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 eingehalten.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker
Ihm zufolge hätten die Kosten laut diesem Prüfer 6,6 Millionen Euro betragen. „Das sind also deutlich weniger als sieben Millionen Euro. Darüber hinaus sieht dieser dritte Prüfer offene Rechtsfragen, die er selbst nicht final beurteilen kann. Dabei geht es um 887.000 Euro“, betonte Stocker.
Die ÖVP sei am Montag vom Rechnungshof informiert worden, dass er diese Rechtsfragen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) weiterdelegiert habe, der alles noch letztgültig prüfen werde. Stocker: „Unsere Rechtsansicht ist klar: Diese Ausgaben sind nicht den Wahlkampfkosten zuzuordnen. Wir gehen aufgrund der Faktenlage nicht davon aus, dass der UPTS zu einem anderen Ergebnis kommt.“
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