Ein falscher 50-Euro-Schein - darüber lachte ein Linzer angeblich, als er ihn im Rausch bekam. Doch der Richter fand es weniger lustig, fällte aber ein gnädiges Urteil.
„Alle finden es lustig, außer denen, die sie kriegen" - die Aussage des Angeklagten fand der Richter vorm Landesgericht Linz wenig glaubwürdig. Denn der 28-Jährige behauptete, er habe einen falschen 50-Euro-Schein, der ihm im Rausch beim Fortgehen in der Linzer Altstadt angedreht worden war, nur als Erinnerung und Gaudi im Geldbörsl behalten. Der Staatsanwalt mutmaßte, dass der arbeitslose Linzer den 50er wieder unters Volk bringen wollte, denn der Angeklagte sagte selbst aus, dass im das Geld schon abgehen würde.
Diesen Vorwurf stritt der Linzer ab, gab aber zu, dass er zehn Verkehrsschilder gestohlen und damit seine Wohnung dekoriert hatte und auch einen Verteilerkasten beschmiert hatte. Wegen dieser Vergehen hatte ihn die Polizei übrigens auch ausgeforscht, der “falsche 50er„ fiel ihnen bei der Durchsuchung eher zufällig in die Hände.
„Hätten Sie den falschen Geldschein, den Sie erkannt haben, am nächsten Tag zur Polizei gebracht, wäre nichts passiert“, sagte der Richter und erklärt dem Angeklagten, dass für seine Vergehen bis zu fünf Jahre Haft möglich wären. Am Ende wurden es zehn Monate auf Bewährung und 200 Euro Verfahrenskosten. Wie knapp das Geld beim 28-Jährigen ist, wurde klar, als er bat, den Betrag in Raten abstottern zu dürfen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.