Ausblick auf 2023

Das ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr

Motor
31.12.2022 18:12

Neues Jahr, neues Glück? Hoffentlich, aber auf jeden Fall gibt es Neuerungen, die Autofahrer betreffen. Viele davon wirken sich auf die Brieftaschen der Menschen in Österreich aus: NoVA und Sprit werden teurer, die CO2-Steuer höher. Aber auch sonst ändert sich einiges.

(Bild: kmm)

Gemeinsam mit dem ÖAMTC geben wir einen Überblick darüber, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.

Spritpreise steigen geringer als geplant
Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn weiter erhöht. Geplant war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO2. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bei fossilen Energieträgen sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin (Achtung: Cent, nicht Euro!).

Klimabonus hängt vom Wohnort ab
Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, wird 2023 aller Voraussicht nach vom Wohnort abhängen. Je nach Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und allgemeine Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen etc.) erhalten Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich mehr oder weniger Geld. Die tatsächliche Höhe müssen die Klimaministerin und der Finanzminister noch gemeinsam festlegen. Unter 18-Jährige erhalten die Hälfte des regionalen Klimabonus; Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, den Maximalbetrag des regionalen Klimabonus.

Erhöhte Beträge für Pendlerpauschale und Pendlereuro laufen aus
Die aufgrund der hohen Spritpreise temporär erhöhten Beträge von Pendlerpauschale und Pendlereuro sollen nur noch bis inklusive Juni 2023 gültig sein.

Sprit wird durch die Erhöhung der CO2-Steuer etwas teurer, aber weniger als ursprünglich geplant. (Bild: mikemobil2014 - stock.adobe.com)
Sprit wird durch die Erhöhung der CO2-Steuer etwas teurer, aber weniger als ursprünglich geplant.

Verschärfungen bei der NoVA 
Die Normverbrauchsabgabe - die u.a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren (entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer). Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies beispielsweise ein Plus von 300 Euro gegenüber 2022.

Für verbrauchsstärkere Autos wird es noch teurer: Pkw, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als ca. 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro).

Beim Kauf eines Neuwagen kann künftig bis zu 70 Prozent NoVA fällig werden. (Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
Beim Kauf eines Neuwagen kann künftig bis zu 70 Prozent NoVA fällig werden.

Darüber hinaus wird der Maximalsteuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw mit Jahresbeginn auf 70 Prozent angehoben (2022: 60 Prozent). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von über 15 Liter Diesel oder beinahe 18 Liter Benzin und mehr - also rund dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-Lkw kann es zu einer Verteuerung kommen, denn auch hier kommt es zu NoVA-Verschärfungen, wenn auch erst ab höheren Verbräuchen.

Übergangsregelung: Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2022 abgeschlossen hat, ist von den NoVA- Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2023 geliefert wird.

Höhere motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Niedrigere Steuer für Wohnmobile ab Juni 2023
Gute Nachrichten für Besitzer eines Wohnmobils der Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht), bei dem das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist. Für diese Fahrzeuge ändert sich ab 1. Juni 2023 die Berechnungsbasis für die motorbezogene Versicherungssteuer. Die CO2-Emissionen sind nun nicht länger relevant, denn die Besteuerungsgrundlage dieser Fahrzeuge ist ab 1. Juni 2023 wieder nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors in kW. Das gilt auch für Wohnmobile, die bereits nach dem 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.

Für viele Wohnmobile wird die Steuer günstiger. (Bild: P. Huber)
Für viele Wohnmobile wird die Steuer günstiger.

Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

Verbesserungen für E-Firmenauto-Nutzer
Erhalten Arbeitnehmer für das Laden eines E-Firmenautos (aber auch Firmen-E-Bikes etc.) einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, dann soll dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei sein. Ab 2023 sollen Arbeitgeber zudem die Kosten der Errichtung einer Lademöglichkeit (Wallbox u. ä.) bei Arbeitnehmern zu Hause von bis zu 2000 Euro lohnsteuer- und abgabenfrei übernehmen können.

eQuote soll dem E-Auto-Besitzer gehören
Schon heute können die Nachweise für die Verwendung von erneuerbarem Strom für das Laden eines E-Autos und die damit verbundene CO2-Einsparung verkauft werden. Diese „eQuote“, die man z.B. als Konsument beim Laden des E-Autos zu Hause erzielt, „gehört“ derzeit noch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht. Mit einer geplanten Änderung der Kraftstoffverordnung soll die eQuote ab 2023 den Zulassungsbesitzern zustehen. Grob gesagt: E-Auto-Besitzer können mit dem Laden ihres Fahrzeuges im kommenden Jahr unmittelbar Geld verdienen. 

Neu beim „Pickerl“: QR-Code und Verbrauchsdaten-Erfassung
Ab 2. Februar 2023 wird das §57a-Gutachten, das sogenannte „Pickerl“, mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Damit kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Künftig kann eine elektronische Version des Pickerl-Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden. (Bild: Jauschowetz Christian)
Künftig kann eine elektronische Version des Pickerl-Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten zugänglich
Im August 2023 soll SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs-Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren.

StVO-Novelle: Fahrzeugbeschlagnahme für extreme Raserei geplant
Im kommenden Jahr könnte mit der 34. StVO-Novelle die schon in Medien kolportierte Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung bei extremer Raserei kommen. Diese Novelle wirft aber sehr viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen.

Vignette und Parkgebühren teurer
Die Autobahnvignette wird wie jedes Jahr gemäß den gesetzlichen Vorgaben teurer. Somit kostet 2023 die Pkw-Jahresvignette 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29,00 Euro bzw. 14,50 Euro, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro bzw. 5,80 Euro.

In Wien wird die Parkometerabgabe (Parkscheingebühr) um 0,15 Euro pro halbe Stunde erhöht. Pro halbe Stunde werden dann 1,25 Euro fällig.

Vignetten in Ungarn und Slowakei teurer, E-Vignette in der Schweiz
Zum Teil deutliche Preiserhöhungen gibt es mit Jahreswechsel bei den Autobahn-Vignetten in den Nachbarländern. In Ungarn verteuert sich die Monatsvignette für Pkw gleich um 70 Prozent auf 8900 Forint (ca. 21 Euro), die Wochenvignette kostet nun 5500 Forint (umgerechnet etwa 13 Euro), eine Verteuerung um 44 Prozent. Vergleichsweise moderat um fünf Prozent fällt die Preiserhöhung für die Jahresvignette aus, die nun 49.190 Forint (119 Euro) kostet.

Im Nachbarland Slowakei verteuert sich die Zehn-Tages-Vignette von zehn auf zwölf Euro, die Monatsvignette von 14 auf 17 Euro und die Jahresvignette von 50 auf 60 Euro.

Die Schweiz bekommt im Laufe des Jahres 2023 eine elektronische Vignette. Ähnlich zu Österreich ist ein Parallelbetrieb geplant - sowohl Klebe- als auch E-Vignette stehen dann zur Verfügung.

Kroatien: Euro und keine Grenzkontrollen
Die Neuerungen 2023 für Kroatien stellen für viele Reisende eine Erleichterung dar: kein Geldwechsel mehr und auch die Kontrollen an den Grenzen sind in dem bisherigen Ausmaß Geschichte. Denn: Kroatien tritt mit 1. Jänner 2023 dem Schengenraum bei und der Euro löst die Kuna als Währung ab. Bis 14. Jänner können beide Währungen parallel verwendet werden, ab 15. Jänner wird nur noch eine Bezahlung in Euro akzeptiert.

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(Bild: KMM)



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