Der Tod des kleinen Thomas (9) in einem Korn-Anhänger in Lamprechtshausen Mitte Juli hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Landwirt und dessen Vater. Vorwurf: fahrlässige Tötung.
Es war die zweite Ferienwoche, ein heißer Sommertag und der Geruch von frischem Heu lag in der Luft. Und doch veränderte sich heuer am 18. Juli für zwei Lamprechtshausener Familien alles. Der kleine Thomas (9) war bei seinem Freund zu Besuch, als er auf furchtbare Weise zu Tode kam. Die Buben spielten auf einem Traktoranhänger, der Korn geladen hatte.
Erstickte qualvoll
Als der Kipper gerade entladen wurde, rutschten die Kinder über das Korn nach unten. Thomas überlebte das nicht. Er wurde durch den heftigen Sog unter das Korn gezogen und erstickte trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen qualvoll. Der Vater des Freundes konnte den Volksschüler zwar rasch ausgraben, aber auch die Besatzung des Notarzthubschraubers konnte Thomas nicht mehr helfen.
Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung
Rund fünf Monate nach dem tragischen Vorfall steht nun fest: Der Landwirt, bei dem Thomas zu Besuch war, und dessen Vater müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Männer hatten die Kinder, als das Unglück passierte, gerade nicht im Blick.
Konkret wirft die Salzburger Staatsanwaltschaft den beiden vor, dass sie die Vorgaben der Bedienungsanleitung und sonstige Sicherheitshinweise missachtet hätten. Staatsanwältin Elena Haslinger führt dazu aus: „Während des Kipp-Vorgangs darf sich niemand auf dem Kipper oder in unmittelbarer Nähe befinden.“
Konkret wird den Männern vorgeworfen, dass sie die Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise des Anhängers nicht beachtet haben. Daraus resultiert der Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft Salzburg
Fahrlässige Tötung
Eine fahrlässige Tötung steht immer dann im Raum, wenn eine Person objektiv gesehen nicht sorgfältig gehandelt hat. Das gilt nicht nur bei Verstößen gegen Gesetze, sondern auch bei Missachtung von Verkehrsnormen, wie in diesem Fall die Gebrauchsanweisungen. Verhandelt wird am Bezirksgericht in Oberndorf. Ein Gutachten wurde bisher nicht in Auftrag gegeben, weil die Umstände des Vorfalls geklärt scheinen. Bisher haben weder die Angeklagten noch die Opfer-Familie einen Anwalt eingeschalten. Der Prozesstermin ist noch offen.
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