Der Nationalrat hat am Mittwoch neue Regelungen für den Pflegeberuf und einen Pflegebonus für Angehörige beschlossen. Von letzterem profitieren allerdings nur jene, deren monatliches Durchschnittseinkommen 1500 Euro netto nicht überschreitet. Zudem müssen sie seit mindestens einem Jahr mit ihrer Angehörigen oder ihrem Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Hinzukommt, dass die oder der nahe Angehörige mindestens einen Anspruch auf Pflegegeld Stufe 4 haben muss. Aufgrund dieser Kriterien geht der SPÖ und FPÖ der neue Pflegebonus nicht weit genug. SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch forderte etwa die Auszahlung ab Pflegestufe 3. Die NEOS wollen überhaupt eine umfassende Reform und sprachen von „Überbückungshilfen“. Der Pflegebonus für nahe Angehörige soll ab Mitte 2023 wirken.
Zwei Stunden Zeitguthaben für Nachtdienst
Weitere Beschlüsse betreffen die Beschäftigten in der Pflege. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheits- und Krankenpflege haben ab dem vollendeten 43. Lebensjahr Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche, wobei dieser bis 2026 auch noch finanziell abgegolten werden kann. Umfasst sind sowohl der gehobene Dienst als auch Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistentinnen. Ob die Arbeit in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder bei mobilen Diensten verrichtet wird, spielt keine Rolle. Darüber hinaus beschloss der Nationalrat, dass künftig alle Pflegekräfte, die in Heimen Nachtdienste leisten, ein Zeitguthaben von zwei Stunden bekommen. Dies war bisher nicht in allen Ländern der Fall.
Sonderbetreuungszeit verlängert
Stichwort „Pflege“ - Am Mittwoch beschlossen Österreichs Nationalratsabgeordnete zudem, dass die Sonderbetreuungszeit bis Ende des Schuljahres verlängert wird. Eltern können diese beantragen, wenn ihr Kind den Kindergarten oder die Schule wegen einer Covid-19-Infektion nicht besuchen kann. Die NEOS stimmten hier dagegen,
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