Aufgepasst bei Rechnungen von „Roadstars“! Die Grazer Fahrschule schickt jene an ihre Schüler für kreative Gebühren und für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Die Arbeiterkammer sieht darin ein rechtswidriges Vorgehen. Die Fahrschule ist kein unbeschriebenes Blatt...
Geld für die Wiederholungsprüfung, bei der man gar nicht angetreten ist oder sich gar nicht angemeldet hat: Das will die Grazer Fahrschule „Roadstars“ von ihren Fahrschülern, die beim ersten Antritt durchgefallen sind. Sie schickt ihnen dafür ungefragt Rechnungen. Noch dazu wirbt die Fahrschule mit der „Prüfungsgarantie“ - also nochmals gratis beim zweiten Anlauf antreten zu dürfen, wenn eine gewisse Punktzahl vorliegt.
Auch wenn Kunden ihr Fahrsicherheitstraining oder ihre Perfektionsfahrt versäumen, werden sie erneut zur Kasse gerufen: ohne einen weiteren Termin vereinbart oder wahrgenommen zu haben. Auch für angebliche Zusatzgebühren gehen Rechnungen hinaus: für angebliche „CO2-Neutralitätsbeiträge“ oder Portos für die unerwünschten Rechnungen.
Arbeiterkammer ortet Rechtswidrigkeit
Für die Arbeiterkammer ist das klar rechtswidrig. Zu den unerbrachten Leistungen weiß Konsumentenschützerin Katharina Gruber: „In solchen Fällen darf kein Entgelt verrechnet werden.“ Auch die vermeintlichen Zusatzgebühren zu verrechnen, sei nicht in Ordnung.
Nicht erster Zwischenfall mit Grazer Fahrschule
Auch in einer anderen Causa hat die Arbeiterkammer „Roadstars“ bereits seit Monaten im Visier: Ein ehemaliger Mitarbeiter soll Gelder von Fahrschülern veruntreut haben, strafrechtliche Verfahren dazu laufen. Die Fahrschule wollte den Schaden, den sie dadurch erlitten hat, mit Nachforderungen von Kunden kompensieren - manche Kunden sollten sogar die gesamten Ausbildungskosten nochmals zahlen. Auch das hält man für unzulässig.
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