Finales Urteil im Streit mit der Stadt Wien: Gemeindewohnungen auf der Plattform Airbnb sind ab sofort tabu. Der internationale Milliardenkonzern muss zudem die Finanzen offenlegen. Diese Folgen drohen jetzt.
Der Oberste Gerichtshof hat ein finales Urteil gesprochen: Die Online-Plattform Airbnb darf auf ihrer Homepage keine Gemeindewohnungen mehr anbieten und muss – für den internationalen Milliardenkonzern bestimmt bitter – alle Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus vergangenen Vermietungen dieser Art offenlegen. Und das innerhalb von vier Wochen.
Schlag ins Gesicht
Das Prozedere bislang war auch ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler: Dreiste Gemeindebaubewohner vermieteten ihre sozial geförderten Unterkünfte heimlich auf Airbnb an Touristen und verdienten sich ein nettes Körberlgeld.
Der soziale Wohnbau in Wien ist zum Wohnen da und nicht um damit Geschäfte zu machen. Es ist hoch erfreulich, dass die Stadt Wien vor Gericht gegen einen internationalen Milliarden-konzern Recht bekommen hat und der leistbare kommunale Wohnraum in der Stadt langfristig geschützt bleibt.
Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál, (SPÖ)
Mit aller Härte vorgegangen
Die Stadt Wien ist gegen die Mietbetrüger stets mit aller Härte vorgegangen. Alleine im Vorjahr kam es zu 50 gerichtlichen Kündigungen wegen Nichtbenutzung bzw. Untervermietung. Nun muss sich auch Airbnb fügen. Legt das Unternehmen die Zahlen nicht rechtzeitig offen, hat Wiener Wohnen die Möglichkeit eines Exekutionsverfahrens.
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