Das Oberlandesgericht bestätigte am Freitag die dreieinhalbjährige Haftstrafe für Julian Hessenthaler in der Drogen-Causa. Jetzt soll ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten Freiheit bringen.
Seit bald zwei Jahren sitzt Julian Hessenthaler in Untersuchungshaft. Am Freitag ist der Drahtzieher des Ibiza-Videos am Ende seiner gerichtlichen Reise angekommen.
Drogen-Verurteilung schürte Verschwörungstheorien
Nachdem zuvor die Nichtigkeitsbeschwerde vom OGH abgewiesen wurde, ging es für den 41-Jährigen beim Berufungsverfahren im Oberlandesgericht nur noch um die Strafhöhe. Im März war Hessenthaler zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nicht wegen des Finca-Videos, das HC Strache zu Fall brachte, sondern weil er 1250 g Kokain an seinen Ex-Kollegen Slaven K. verkauft hatte. Ein Urteil, das auch Kritik und Verschwörungstheorien aufkommen lies. Anwalt Oliver Scherbaum verwies darauf in seinem Plädoyer: „Ich habe so ein Verfahren noch nie erlebt!“ Die OLG-Richterin machte dennoch kurzen Prozess: „Der Berufung wird nicht stattgegeben.“
So bleibt Scherbaum nur ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten bzw. zu gegebener Zeit die Beantragung einer Fußfessel. Außerdem erwägt der Verteidiger eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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