ÖVP und Grüne haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, gaben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Sonntag bekannt. Bei einem Verstoß durch Vermieter drohen hohe Strafen.
Die Teuerung setzt vielen zu. Nicht nur bei Lebensmitteln, Heizen oder Energie - auch das Dach über dem Kopf wiegt immer schwerer. Wohnen wird immer teurer, hinzukommt, dass durch vermehrt übliche Befristung von Mietverträgen immer öfter immer mehr Menschen auf Herbergssuche sind. Das kostet. Neben dem Umzug kommen zumeist auch hohe Maklerprovisionen teuer zu stehen. Die Regierung schiebt dem nun einen Riegel vor. Mit 1. Juli tritt eine Reform des Maklergesetzes in Kraft. Damit sollen die Maklerprovisionen an die Eigentümer bzw. Vermieter gehen.
„Wer bestellt, bezahlt!“
Aktuell muss der Mieter bis zu zwei Bruttomonatsmieten bezahlen, auch wenn er gar keinen Makler beauftragt hat. Die zuständige Ministerin Zadic und Jugendstaatssekretärin Plakolm sagen zum neuen Gesetz: „Wer unzählige nervenaufreibende Stunden damit verbracht hat, Hunderte Angebote durchzugehen und Leute anzuschreiben, darf am Ende nicht auch noch zusätzlich zur Kassa gebeten werden. Daher gilt künftig. Wer bestellt, bezahlt!“ Die Regierung nennt dies folgerichtig Bestellerprinzip.
Der Gesetzesentwurf für die Neuregelung des Maklergesetzes soll im nächsten Ministerrat am kommenden Mittwoch beschlossen werden, damit kann es mit 1. Juli wirksam werden. Es beinhaltet auch einen Umgehungsschutz. Mieter sollen nach Abschaffung der Maklerprovision nicht stattdessen über Umwege draufzahlen. Wer zu Unrecht Provision verlangt, wird mit Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro bestraft, zum Beispiel wenn jemand Ablöse verlangen will ohne Gegenwert.
Schutz vor doppeltem Abkassieren
Zudem muss die zeitliche Abfolge von Vertragsabschlüssen transparent dokumentiert werden. So werde doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen verhindert. Bei Verstößen droht ebenfalls eine Verwaltungsstrafe.
Durch die Einführung des Bestellerprinzips rechnet die Regierung mit einer finanziellen Entlastung für Mieter von rund 55 Millionen. Ministerin Zadic sagt: „In Zukunft zahlt derjenige den Makler, der ihn auch beauftragt hat und das ist in der Regel der Vermieter. Wir räumen mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bislang hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten.“ Staatssekretärin Plakolm sieht vor allem für die vielen jungen Wohnungssuchenden das Bestellerprinzip als einen „großartigen Schritt. Sie sparen sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung.“
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