Maklergebühren

Kritik aus WKÖ: „Wohnen wird auch nicht billiger“

Politik
18.12.2022 15:12

Ab Juli müssen Maklerinnen und Makler von jenen bezahlt werden, die sie beauftragen. Wie berichtet, müssen bisher ausschließlich die Mieterinnen und Mieter für die Gebühren aufkommen, die bis zu zwei Brutto-Monatsmieten betragen können. Die Änderung sorgt für Kritik bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Vertretenden der Immobilienwirtschaft. Wohnen werde dadurch auch nicht günstiger, hieß es etwa.

Der Markt werde „unübersichtlicher, das Angebot geringer und Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter auch nicht billiger“, sagte Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in einer Aussendung. Es handle sich um „gar kein schönes Weihnachtsgeschenk der Regierungsparteien.“ Die entscheidenden und wichtigsten Faktoren seien die laufenden Wohnungskosten. In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der SPÖ, zumindest ein Aspekt. Die Partei sei skeptisch, ob die Mieterinnen und Mieter tatsächlich einen Nutzen vom Bestellerprinzip hätten.

Die FPÖ bezeichnete die Wohnpolitik der Regierung als „verantwortungslos.“ „Während das Bestellerprinzip gefeiert wird, sieht diese Bundesregierung zu, wie der gemeinnützige Wohnbau an Immobilienspekulanten fällt“, meinte FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl. Dass eine Änderung bei den Maklerprovisionen bei der „Rekordteuerung“ nicht reichen werde, denkt auch die SPÖ. Es brauche begrenzte Mietsteigerungen auf jährlich maximal zwei Prozent.

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Während das Bestellerprinzip gefeiert wird, sieht diese Bundesregierung zu, wie der gemeinnützige Wohnbau an Immobilienspekulanten fällt.

FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl

Branche: Nicht in Beratungen eingebunden
Von „unangenehmen und unerwarteten Veränderungen“, sprach Fachverbandsobmann-Stellvertreter Michael Pisecky. Zudem kam Kritik vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Die betroffene Branche sei seit einem Jahr überhaupt nicht mehr in Beratungen eingebunden gewesen, sagte ÖVI-Präsident Georg Flödl in einer Aussendung. Darüber hinaus sei Ungerechtigkeit als Argument „mehr als verwunderlich.“ Schon bisher sei eine Provisionszahlung nur dann erforderlich gewesen, wenn es einen Auftrag und eine Honorarvereinbarung gegeben habe. Die Mieterin und der Mieter bräuchten bald für Dienstleistungen, die sie erhalten würden, nicht mehr zahlen.

117.000 Mietverträge jährlich
Zuvor hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) davon gesprochen, mit einer „jahrzehntelangen Ungerechtigkeit“ aufzuräumen. In Österreich gibt es fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, von denen rund ein Fünftel privat vermietet wird. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet. Jährlich werden ungefähr 82.000 befristete (durchschnittlich auf 4,5 Jahre) und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Jede dritte Person bekommt keine Verlängerung mehr und muss sich somit nach einer neuen Bleibe umsehen.

Maklerinnen und Makler können ab einer Befristungsdauer von mehr als drei Jahren die höchstmögliche Provision verlangen. Das neue Gesetz soll ab 1. Juli 2023 gelten.

Porträt von krone.at
krone.at
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