Showdown am Wiener Landesgericht für Strafsachen: Ex-Oppositionspolitiker Peter Pilz hatte Privatanklage gegen Wiens Stadtrat und VP-Chef Karl Mahrer eingebracht. Es geht um Aussagen bei einer Pressekonferenz mit Bezug auf die BVT-Affäre.
Eine Privatanklage kann weitreichende Folgen haben. Denn wird der Privatangeklagte verurteilt, ist er strafrechtlich vorbestraft. Und genau das droht nun Mahrer.
Bei einer Pressekonferenz am 26. März 2021 tätigte er Aussagen, die Ex-Oppositionspolitiker Pilz dazu brachte, ihn wegen übler Nachrede zu klagen - Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft.
Ich habe niemals Geld für Informationen bezahlt.
Peter Pilz als Zeuge im Verhandlungssaal
„Informationen aus dem BVT beschafft“
Konkret geht es u.a. um folgende Aussage: „Peter Pilz, Hans-Jörg Jenewein und Helmut Brandstätter haben sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem BVT beschafft.“ Sie hätten offenbar kein Problem damit, „kriminelle Netzwerke zum Selbstzweck zu vertuschen“.
„Ich habe niemals Geld für Informationen bezahlt“, entgegnete der von Volkert Sackmann vertretene Kläger Pilz unter Wahrheitspflicht. Ein als Zeuge geladener Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), gegen den ermittelt wird, bestätigte dies.
Ich bezog mich ausschließlich auf Medienberichte und habe diese politisch kommentiert.
Karl Mahrer verantwortete sich vor dem Richter.
Fortsetzung im Februar
Mahrer, verteidigt von Werner Suppan, bekannte sich nicht schuldig: „Ich bezog mich ausschließlich auf Medienberichte und habe diese politisch kommentiert.“ - Vertagt, um einen weiteren Zeugen zu befragen.
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