Zwölf Monate der Strafe wurden Mayer, der sich bis zum Schluss der Verhandlung nicht geständig gezeigt hatte, unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Für den 54-Jährigen heißt das, dass er - sollte das Urteil rechtskräftig werden - im Gefängnis "nachsitzen" muss: Zwar wird ihm die in der U-Haft verbrachte Zeit auf den unbedingten Strafteil angerechnet. Mayer saß jedoch lediglich vom 22. März bis zum 30. April 2009 ein, sodass noch knapp sieben Wochen offen sind, sollte der nicht rechtskräftige richterliche Spruch bestätigt werden.
Hormone, Steroide und EPO weitergegeben
Dem Urteil zufolge hat Mayer zwischen Dezember 2005 und Anfang 2009 Wachstumshormone, anabole Steroide, EPO und mindestens 20 Packungen Dynepo erworben, und zwar in einer Menge, die geeignet war, "eine Gesundheitsgefährdung bei einer größeren Anzahl von Personen zu bewirken". Die Mittel habe er "an nicht mehr feststellbare Sportler weitergegeben", führte die Richterin in der Urteilsbegründung aus.
Darüber hinaus soll Mayer einer Langläuferin, die partout noch Senioren-Weltmeisterin werden wollte, einen Trainings- und Dopingplan erstellt, diesen bis zum Februar 2009 - und damit noch Monate nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes - überwacht und dem Ehemann der passionierten Hobby-Sportlerin die nötigen illegalen Präparate verkauft haben.
Mayer: "Show-Urteil aus einem Show-Prozess"
Die Verteidigung des 54-Jährigen legte gegen das Urteil, das Mayer in einer ersten Reaktion als "Show-Urteil, das aus einem Show-Prozess entstanden ist", bezeichnete, umgehend Rechtsmittel ein. "Es ist lustig. Anscheinend dopt ganz Österreich, und nur ich werde bestraft", bemerkte der Ex-ÖSV-Betreuer gegenüber den anwesenden Journalisten. Er sah sich als Opfer einer "Verschwörung". Es sei ein "vorprogrammiertes Urteil" gesprochen worden, dazu habe man sich einer jungen Richterin bedient, "die gut gespielt hat in einem klasse Show-Prozess".
Richterin Lewy hatte sich zuvor mit deutlichen Worten an Mayer gewandt. Sie könne die von ihm vorgebrachte "Verschwörungstheorie zwischen dem mitangeklagten Dachdecker R. und der SOKO Doping" nicht teilen. Mayer führe zwar bei jedem Belastungszeugen an, dass dieser lüge, aber sie sehe keinen "vernünftigen Grund", warum die Zeugen die Unwahrheit zu Protokoll gegeben haben sollen.
Strafen auch für drei Mitangeklagte
Schuldig gesprochen wurden auch die drei Mitangeklagten, die im Unterschied zu Mayer mit Bewährungsstrafen davonkamen: Der Dachdecker und Bodybuilder Karl Heinz R., der zugegeben hatte, Mayer regelmäßig mit Doping-Präparaten versorgt zu haben, erhielt 18 Monate bedingt. Der Apotheker, von dem R. die Mittel bezogen hatte, erhielt ebenso sieben Monate bedingt wie die Altenpflegerin, die in die "Versorgung" der Senioren-Weltmeisterin verwickelt war. Der Apotheker erbat Bedenkezeit, die Urteile der weiteren zwei Mitangeklagten sind bereits rechtskräftig.
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