Anklage wird nach der Messerattacke in einem Lokal am Klopeiner See in Kärnten erhoben. Dem Wirt droht lebenslange Haft. Sein Verteidiger glaubt an „Nothilfe“ und möchte ein psychologisches Gutachten erstellen lassen.
Es ist ein heißer Augusttag. In einem Lokal am Klopeiner See herrscht reger Betrieb. Eine Frau schiebt einen Kinderwagen mit einem weinenden Baby auf der Terrasse hin und her – zum Ärger der Wirtsleute, die mit Tellern und Tablets an ihr vorbeimüssen. Was dann passiert, wird wohl erst Richter Dietmar Wassertheurer beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt klären können: Der Sohn des 61-jährigen Lokalchefs gerät mit dem 35-jährigen Vater des Kindes in Streit.
Panische Angst um eigenen Sohn
Dieser eskaliert. Blitzartig. Und so schwer, dass Gäste von der Terrasse flüchten, wie Verteidiger Hans Gradischnig berichtet: „Mein Mandant hat sich dann eingemischt, hatte panische Angst um seinen Sohn, der von dem Vater gewürgt wurde.“ Aus diesem Grund habe der Wirt ein Messer geholt und auf den Gast eingestochen. Dieser wurde schwer verletzt, schleppte sich blutend auf die Promenade.
Anklage wegen Mordversuch
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Anklage wegen Mordversuchs eingebracht. Damit droht dem Gastronomen – ein gebürtiger Slowene, ebenso wie sein Opfer – lebenslängliche Haft. Die Anklage ist rechtskräftig; Gradischnig will aber einen psychiatrischen Sachverständigen hinzuziehen: „Wir gehen von einem sogenannten asthenischen Affekt aus. Das bedeutet, dass jemand aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken bei der Notwehr oder in dem Fall Nothilfe zu derart drastischen Mitteln greift.“ Gelingt das nachzuweisen, könnte der Wirt mit einer wesentlich geringeren Strafe davonkommen.
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