Am Schwurgericht Feldkirch musste sich am Mittwoch eine 38-jährige Frau verantworten, die Mitte April ihren 35-jährigen Ehemann im gemeinsamen Haus in Schwarzach in Vorarlberg mit einem Küchenmesser erstochen hat. Zu Beginn des Prozesses bekannte sich die sechsfache Mutter teilweise schuldig. Am Nachmittag fiel das Urteil.
Seit April befindet sich die bislang unbescholtene Vorarlbergerin in Untersuchungshaft. Angeklagt ist die sechsfache Mutter wegen Mordes. Sie soll ihren 35-jährigen Ehemann erstochen haben.
Verteidiger geht von Totschlag aus
Anders sieht das der Verteidiger der Beschuldigten, Alexander Wirth. Er geht von Totschlag aus. Seine Mandantin habe sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zu dem Tötungsdelikt hinreißen lassen. Selbst in der Anklageschrift sei davon die Rede, dass die Angeklagte jahrelanger wiederholter Gewaltausübung durch ihren Gatten ausgesetzt gewesen sei.
Die Mutter von sechs Kindern habe sich deswegen in psychiatrischer Behandlung befunden und im Februar 2022 die Scheidung eingereicht. Vier der sechs Kinder habe sie gemeinsam mit dem 35-jährigen Afrikaner, den sie 2011 in zweiter Ehe geheiratet habe. Er hatte zuletzt nicht mehr gearbeitet, sie sei berufstätig gewesen.
Tatwaffe mit 20 Zentimeter Klinge
Am Tatabend sei es wieder einmal zu einem Streit gekommen, so Wirth. Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Diese soll die Frau dem Opfer im Zuge eines Streits mit voller Wucht in die Brust gerammt haben. Laut Anklage wurde dabei die Herzschlagader des 35-Jährigen durchtrennt.
Zwar habe seine Mandantin unmittelbar nach der Tat eine Tochter angewiesen, per Notruf die Rettung zu verständigen, so der Verteidiger. Doch laut Bericht starb der Mann bereits eine halbe Stunde nach der Tat.
Guter Vater, aber kein guter Ehemann
Ihre Ehe war geprägt von ständigen Beleidigungen und Angriffen. „Aber wir rauften uns immer wieder zusammen“, schluchzt die 38-Jährige im Landesgericht Feldkirch. Wegen der ständigen Konflikte und Gewalt wollte man sich scheiden lassen. Aber da waren noch die gemeinsamen Kinder, die die Frau auch finanziell versorgen musste. Der 35-Jährige blieb zu Hause bei den Kindern. „Er war ein super Vater“, räumt die Angeklagte ein. Aber eben kein guter Ehemann.
Am Tattag kam es wieder einmal zum Streit: „Er erniedrigte mich wieder. Das machte mich noch wütender. Die Art und Weise, wie er mit mir redete. Er machte immer weiter. Immer die gleichen Sätze. Ich würde die Kinder wegen meiner Arbeit abschieben!“ An den tödlichen Stich in die Brust könne sie sich überhaupt nicht mehr erinnern.
Der psychiatrische Sachverständige: „Ihre Steuerungseffekte waren hochgradig eingeschränkt. Zu Depressionen durch Überlastung kamen die partnerschaftlichen Probleme dazu.“ Deswegen erfolgte der Schuldspruch nicht wegen Mord, sondern Totschlag. Das Urteil - sieben Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.