Die Herkunft von Rindsgulasch und anderen Speisen muss künftig in den Kantinen gekennzeichnet werden.
Mehr als 2,2 Millionen Speisen werden in heimischen Großküchen und Kantinen konsumiert – und zwar täglich! Agrarminister Norbert Totschnig erkennt darin einen wirksamen Hebel, um große Portionen mehr an wertvollen Lebensmitteln aus heimischer Landwirtschaft auf unsere Teller zu bringen.
„Die schon ab Mitte 2023 in Kraft tretende, verpflichtende Herkunftsbezeichnung macht’s möglich. Wenn Gäste sich in der Kantine ein Rindsgulasch oder einen Kaiserschmarren bestellen, werden sie künftig wissen, woher das Fleisch oder die Eier dafür kommen“, sagt der türkise Minister.
Derzeit ist es oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das wird jetzt im Sinne der Konsumenten geändert.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
Zur Anwendung kommt das Ursprungsgebot auch in den Großküchen von Spitälern, Schulen und Altenheimen. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch glaubt, dass der Appetit auf Heimisches gewaltig steigen wird.“ Er preist die „praktikablen Lösungen“ an: „Großküchen können die Auslobung nach EU oder Nicht-EU sowie Herkunftsland beziehungsweise Region durchführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungsraum eines Jahres – wie viel also von unseren Bauern und Produzenten stammt oder eben nicht.“
Viele Kantinen werden jetzt wohl viel, viel mehr auf Tierwohl, Herkunft und Qualität achten.
Gesundheitsminister Johannes Rauch
Vier Pfoten kritisieren „zahnlose Regelung“
Kritik an der „zahnlosen Regelung“ kommt von Vier-Pfoten-Expertin Veronika Weissenböck: „Die Auskunft, dass eine Zutat aus Österreich stammt, reicht nicht aus. Nur zusätzliche Infos der Tierhaltung schaffen umfassende Tellertransparenz für Konsumenten, die tierschutzfreundlich jausnen und speisen wollen. Und was heißt schon EU oder Nicht-EU?“
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