In Enzenkirchen

Abzureißendes Haus steht noch immer unversehrt da

Politik & Wirtschaft
22.12.2022 09:00

Schon 23 Verdachtsfälle von Wohnbauten und anderen Bebauungen im Grünland gibt es in Enzenkirchen im Bezirk Schärding, wir haben berichtet. „Krone“-Leser kennen einen Fall, der insofern besonders krass ist, als ein prächtiges Wohnhaus samt Doppelgarage und Pool abgerissen werden muss, weil die Bauten teilweise auf Grünland errichtet wurden. Doch das Haus steht noch immer unversehrt da.

Im Sommer hat  das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eine Beschwerde der Eigentümerfamilie gegen den von der Gemeinde verfügten baupolizeilichen Abbruch abgewiesen. Seither läuft eine Zwölf-Monats-Frist zur Beseitigung der Bauten. Eigentlich dürften sie auch gar nicht mehr bewohnt und benützt werden. Abgerissen wurde bisher aber noch nichts, ausgezogen ist auch niemand. Was auch (vorläufig) rechtens ist. Denn die betroffene Familie hat, wie uns die Gemeinde Enzenkirchen bestätigt hat, eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht.

Nachträgliche Baubewilligung möglich?
Dieser Revision sei aufschiebende Wirkung zuerkannt worden, sagt Amtsleiter Harald Grüneis. Das Landesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil verneint, dass in diesem Fall eine nachträgliche Baubewilligung möglich sei und sei damit von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abgewichen, lautet das zentrale Argument für die Zulässigkeit dieser Revision. Inhaltlich geht es um § 5 der OÖ Bauordnung, demzufolge ein Bauplatz auch eine geringfügige Fläche, die als Grünland gewidmet ist, umfassen kann. Da die Teile des Hauses, die auf Grünland stehen, geringfügige Teile seien, müsse dieser Paragraf angewendet werden, heißt es in der Eingabe an die nächste Instanz.

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