Die „Krone“ blickt auf die aufregendsten Kriminalfälle und Justizangelegenheiten des Jahres 2022 zurück.
Hin und Her nach Tod von Andreas - Ein Polizei-Bus überrollte einen 15-Jährigen. 2023 folgt der Prozess.
Der 18. November 2021: Andreas G. (15) stürzte bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei auf einem Feldweg in St. Andrä. Der hinter ihm fahrende Polizei-Bus konnte nicht mehr anhalten und überrollte den Jugendlichen tödlich. Anfangs war unklar, ob es zu einem Prozess gegen den Lenker – einen Polizisten – kommt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt, musste sie aber nach einem Beschluss des Landesgerichtes wieder aufnehmen. Nach der Anklage wegen fahrlässiger Tötung ortete die Bezirksrichterin grobe Fahrlässigkeit, was das Landesgericht wiederum verneinte. 2023 wird in Tamsweg verhandelt.
Ehefrau ins Lokal gelockt und getötet - Der Mordfall Piesendorf schockierte das Land. Im Jänner wird verhandelt.
Am 13. Mai, genau einen Tag nachdem das Kontaktverbot endete, hat Christian L. (42) seine getrennt von ihm lebende Ehefrau angerufen und in sein Gasthaus in Piesendorf gebeten. Mit drei Messerstichen tötete er laut Anklage Sabrina L. (30), die Mutter seines Kindes - die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Mord vor. Er soll aus Eifersucht gehandelt haben. Zuerst flüchtete der Wirt, stellte sich aber einen Tag später selbst bei der Polizei und gab die Tat zu. Sein Anwalt spricht von Totschlag.
Verhandelt wird der Mordfall an zwei Verhandlungstagen am 11. und am 12. Jänner 2023 im Landesgericht Salzburg.
Lebenslang nach Doppelmord - Mit elf Schüssen tötete Gottfried O. laut Gericht zwei Frauen.
Es war der aufsehenerregendste Prozess des Jahres: Gottfried O. (52) ist am 28. Juli von den Geschworenen einstimmig des zweifachen Mordes für schuldig erklärt und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Passiert ist die Tat am 5. Mai 2021: Damals fuhr O. zum Haus seiner Geliebten (50) nach Wals-Siezenheim. Dort tötete er zuerst die Mutter (76) der Frau mit drei Schüssen. Danach feuerte er siebenmal auf die 50-Jährige - für den letzten Schuss lud er sogar extra nach. Der Doppelmord war „eine Hinrichtung durch einen gekränkten Narzissten“, hörten Prozessbeobachter bei den Plädoyers. Dabei sprach die Anklägerin von einer „Abrechnung“, da die 50-Jährige die Beziehung nicht mehr wollte. Nach der Haftstrafe wird O. zudem laut Urteil in eine Anstalt eingewiesen. Der nicht rechtskräftig Verurteilte meldete Rechtsmittel an.
Benjamin Karl, Snowboard-Ass und Olympia-Sieger, wurde Ende April am Bezirksgericht Zell am See der fahrlässigen Tötung für schuldig erklärt. Der Sportler hatte im Juni 2021 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht.
Im April 2018 kam der 17 Monate alte David ins Spital. Eine misslungene Mini-OP führte zum Tod des Kindes. Am 19. Oktober, viereinhalb Jahre später, befand das Oberlandesgericht einen Chirurgen wegen fahrlässiger und den Anästhesisten wegen grob fahrlässiger Tötung für schuldig. Beide erhielten Bewährungsstrafen.
Durch einen Massen-DNA-Test fand die Polizei den Mörder von Eleonore A. (81). Am 8. November befanden die Geschworenen den Nachbarn (62) der Frau des Mordes für schuldig. Es setzte 20 Jahre Haft - nicht rechtskräftig.
Im März 2019 geschah der Unfall mit drei Verletzten. Hinweise deuteten rasch auf eine Suizid-Fahrt hin. Daraufhin flüchtete der Unfall-Lenker, ein Türke (30). Im März wurde er in Georgien gefasst und im Dezember wegen dreifachen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.
Ein einst gefeierter Ermittler der Salzburger Kripo wurde Mitte April des 16-fachen Amtsmissbrauchs für schuldig erklärt. Der Polizist hatte erwiesenermaßen Berichte gefälscht, Festnahmen fingiert und Identitäten verschleiert. Er erhielt 24 Monate teilbedingte Haft, acht davon unbedingt - rechtskräftig.
„Lukas ist tot, weil Ärzte Fehler gemacht haben“, klagten Sabrina und Stefan W. an. Sie verloren Ende 2021 ihren Bub nach der Geburt im Vöcklabrucker Spital. Heuer hat die Justiz wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung Ermittlungen gegen einen Arzt und zwei Hebammen eingeleitet.
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