Begehrter ÖFB-Kicker
Hinter einer Fastfood-Filiale ist eine Oberösterreicherin im Winter 2019 auf einer Eisplatte ausgerutscht, auf den Hinterkopf gefallen und bewusstlos liegen geblieben. Landläufig würde man meinen, dass ihr dafür Schmerzensgeld zustehen würde. Oder?
Gehwege müssen im Winter geräumt und gestreut werden. Das gilt nicht nur für Privatpersonen. Auch Geschäftsinhaber trifft die gesetzliche Pflicht, ein Geschäftslokal und Kunden zur Benützung bereitgestellte Parkplätze und Wege in einem verkehrssicheren und gefahrlosen Zustand zu halten. Das war in diesem Fall eindeutig anders. Das Gericht urteilte dennoch gegen die Frau. Aus einem bestimmten Grund.
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