Beihilfe zum Mord
Frühere KZ-Sekretärin (97) geht gegen Urteil vor
Die ehemalige Sekretärin des deutschen NS-Konzentrationslagers Stutthof wurde vor acht Tagen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nun hat die 97-Jährige Revision gegen das Urteil eingelegt. Die beiden Verteidiger hatten zuvor darauf hingewiesen, dass nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass die Frau von den systematischen Tötungen gewusst habe.
Zusätzlich zur Verteidigung geht auch ein Nebenklagevertreter gegen das Strafmaß vor. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. In einem nächsten Schritt muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob der Prozess ordnungsgemäß geführt und das Recht richtig angewendet wurde. Eine erneute Beweisaufnahme ist nicht geplant.
Wie berichtet,wurde die ehemalige Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof am 20. Dezember zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Irmgard F. hatte zwischen 1943 und 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im KZ Stutthof gearbeitet, damals war sie zwischen 18 und 19 Jahre alt. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe sprach die Angeklagte in mehr als zehntausend Fällen der Beihilfe zum Mord schuldig.
Angeklagte wollte sich Verfahren nicht stellen
Irmgard F. wurde im Rollstuhl in den Verhandlungssaal geschoben und hatte sich dem Verfahren anfangs nicht stellen wollen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim, die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Ein Haftbefehl des Gerichts folgte. „Es tut mir leid, was alles geschehen ist. Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen“, sagte die 97-Jährige schließlich vor Gericht.
Es tut mir leid, was alles geschehen ist. Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.
Irmgard F. vor Gericht
Dieses folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. F. habe Beihilfe durch ihre Schreibtätigkeit, durch ihre Niederschrift der Kommandanturbefehle geleistet, hieß es. Diese Tätigkeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen.
Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin verlangt. Am Mittwoch teilten Vertreterinnen und Vertreter des Landgerichts mit, dass sowohl die Verteidigung als auch ein Nebenklagevertreter gegen das Strafmaß Revision eingelegt hätten.
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